3. Die Verfassung: Die Einleitung

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Einleitung von der Verfassung

 

Die Verfassung hat eine besondere Einleitung.
Das schwere Wort dafür ist: Vorspruch.

In der Einleitung steht:

  • Die Menschen in Baden-Württemberg
    haben diese Verfassung für sich gemacht.
  • Die Verfassung gilt vor Gott und den Bürgern.
  • Die Verfassung schützt die Bürger.
  • Die Verfassung gilt für die Zukunft.

 

Im Text von der Einleitung steht:

  • Die Verfassung sichert die Freiheit und Würde
    von den Menschen.
  • Die Verfassung will Frieden.
  • Die Verfassung macht
    ein gutes Zusammenleben
    von allen Menschen möglich.
  • Die Verfassung will:
    Allen geht es gut
    und alle haben genug Arbeit und Geld.

 

In der Einleitung steht auch:

  • Baden-Württemberg ist ein Bundesland
    von der Bundes•republik Deutschland.
  • Baden-Württemberg ist auch ein Teil
    von Europa.
  • Baden-Württemberg will mit anderen Ländern
    und Regionen in Europa
    gut zusammen•arbeiten.

Im Grundgesetz von Deutschland stehen
die Menschenrechte und die Grundrechte.
Diese Rechte gelten auch in Baden-Württemberg.

 

Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2023; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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