3. Die Verfassung:

Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Abschnitt 1: Die Grundlagen vom Staat

zum Anhören: Abschnitt 1: Die Grundlagen vom Staat

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 1
Die Grundlagen vom Staat

Zu Abschnitt 1 gehören die Artikel 23 bis 26
von der Verfassung.

 

 

 

Das Land Baden-Württemberg ist
ein Teil von Deutschland.

So einen Teil nennt man auch: Bundesland.

Die Staatsform

zum Anhören: Abschnitt 1: Die Grundlagen vom Staat – Die Staatsform

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Die Staatsform von Baden-Württemberg heißt: Demokratie

Länder haben eine bestimmte Staatsform.
Eine Staatsform regelt:

  • So regieren die Politiker.

Die Staatsform von Baden-Württemberg heißt: Demokratie.

Das bedeutet:

  • Es entscheidet nicht nur ein einziger Mensch.
    Alle Menschen dürfen in der Politik mitentscheiden.
  • Alle Menschen in einem Land
    nennt man auch: das Volk.
    In einer Demokratie entscheidet das Volk.
  • Die Menschen in einer Demokratie
    wählen alle paar Jahre neu.
    Zum Beispiel eine neue Regierung.
    So entscheiden die Menschen mit.

 

Baden-Württemberg ist ein Rechtsstaat

Baden-Württemberg ist auch ein Rechtsstaat.
Das bedeutet:

  • Für alle Menschen gelten die gleichen Gesetze.
  • Alle müssen sich an die Gesetze halten.
    Auch Politiker, die Polizei und Richter.
  • Die Menschen können sich
    auf die Gesetze verlassen.
    Die Menschen wissen:
    Diese Rechte haben die Menschen.
    Und diese Folgen gibt es,
    wenn man sich nicht an ein Gesetz hält.
  • Richter entscheiden:
    Hat jemand ein Gesetz gebrochen oder nicht? Die Richter sind dabei unabhängig.
    Das heißt:
    Sie dürfen nicht von Politikern beeinflusst werden.

 

In Baden-Württemberg gibt es für den Staat 3 wichtige Aufgaben

In Baden-Württemberg gibt es für den Staat 3 wichtige Aufgaben:

  • Der Landtag macht die Gesetze.
  • Die Landesregierung macht die Ausübung.
    Das bedeutet:
    Sie kümmert sich darum dass:
    • die Gesetze richtig umgesetzt werden
    • die Menschen sich an die Gesetze halten
  • Die Rechtssprechung kontrolliert:
    Hat jemand ein Gesetz gebrochen oder nicht?
    Das machen die Gerichte.

In einer Demokratie ist wichtig:

  • Jede Aufgabe liegt bei einer anderen Einrichtung oder einem anderen Amt.
  • Die Einrichtungen oder Ämter beeinflussen sich nicht gegenseitig.
  • Die Einrichtungen und Ämter kontrollieren sich gegenseitig.

So bekommt keine Einrichtung zu viel Macht.
Man sagt auch:
Die Macht ist verteilt.

Baden-Württemberg ist ein sozialer Rechtsstaat

 

Baden-Württemberg ist ein sozialer Rechtsstaat.

Das bedeutet:
Wenn Menschen Hilfe brauchen,
dann hilft der Staat.
Zum Beispiel:

  • wenn sie keine Arbeit haben.
  • wenn sie kein Geld haben.

Farben und Wappen von Baden-Württemberg

zum Anhören: Abschnitt 1: Die Grundlagen vom Staat – Farben und Wappen von Baden-Württemberg

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Jedes Bundesland hat eigene Farben

 

Jedes Bundesland hat eigene Farben.
Zum Beispiel auf der Flagge.

Die Farben auf der Flagge von Baden-Württemberg sind:
Schwarz und Gold.

 

Baden-Württemberg hat auch ein Wappen

Baden-Württemberg hat auch ein Wappen.
So wie jedes Bundesland.
Ein Wappen ist ein bestimmtes Bild.
Die Zeichen auf dem Wappen
haben eine Bedeutung.
Auf dem Wappen sind Dinge
für die beiden Teile von Baden-Württemberg:
Baden und Württemberg.

So sieht das Wappen aus:

  • Links ist ein Hirsch.
    Der Hirsch steht für den Teil Württemberg.
  • Rechts ist ein Greif.
    Ein Greif ist ein Tier aus Märchen.
    Er hat den Kopf von einem Adler
    und den Körper von einem Löwen.
    Der Greif steht für den Teil Baden.
  • In der Mitte sind 3 schwarze Löwen
    mit roten Zungen.
  • Über den Löwen sieht man 6 kleine Wappen.
    Sie stehen für die 6 Länder,
    die früher mal da waren,
    wo jetzt Baden-Württemberg ist.

Wer darf bei der Landtags•wahl wählen?

zum Anhören: Abschnitt 1: Die Grundlagen vom Staat – Wer darf bei der Landtags•wahl wählen?

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Landtagswahl: 3 wichtige Regeln

Dafür gibt es Regeln.
Die 3 wichtigsten Regeln sind:

  • Man muss deutscher Staats•bürger sein.
    Das heißt:
  • Man hat einen deutschen Personalausweis.
  • Man ist über 16 Jahre alt.
  • Man wohnt seit über 3 Monaten
    in Baden-Württemberg.

Wenn man diese 3 Bedingungen erfüllt,
dann darf man wählen.

Wählen ist eine Bürgerpflicht

 

Wählen ist eine Bürgerpflicht.
Das bedeutet:
Man wird zur Wahl nicht gezwungen.
Man wählt nur,
wenn man will.

Aber: Wählen ist wichtig.
Deshalb sollte man mitmachen.
Denn: So bestimmt man mit.

 

Für Wahlen in Baden-Württemberg gibt es noch mehr Regeln

Für alle politische Wahlen in Baden-Württemberg
gibt es noch mehr Regeln.

Diese Regeln sind:

  • Alle Menschen dürfen wählen.
    Egal, welches Geschlecht sie haben.
    Egal, welche Religion sie haben.
    Egal, welche politische Meinung sie haben.
    Man sagt dazu:
    Wahlen sind allgemein.
  • Niemand darf vorsagen oder zwingen,
    wen man wählt.
    Man sagt dazu:
    Wahlen sind frei.
  • Jede Stimme bei einer Wahl ist gleich wichtig.
    Man sagt dazu:
    Wahlen sind gleich.
  • Niemand anderes darf sehen,
    was man bei einer Wahl ankreuzt.
    Man sagt dazu:
    Wahlen sind geheim.

Was sind Volks•abstimmungen?

zum Anhören: Abschnitt 1: Die Grundlagen vom Staat – Was sind Volks•abstimmungen?

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Das Volk entscheidet manchmal direkt

 

Bei Wahlen wählt das Volk Vertreter für sich.
Das sind die Politiker im Landtag.
Die Politiker entscheiden dann für das Volk.

Manchmal entscheidet das Volk aber auch direkt.
Das nennt man: Volks•abstimmung.

Dabei fragt man die Bürger
zu einem ganz bestimmten Thema.
Die Bürger antworten dann mit Ja oder Nein.
Sie entscheiden also
bei einem bestimmten Thema direkt.

Volks•abstimmungen gibt es nur selten.

 


 

In der Verfassung steht:
Wahlen oder Abstimmungen sind immer sonntags.

Viele Menschen haben sonntags frei.
Dann haben mehr Menschen Zeit zum Wählen.

 

Abschnitt 2: Landtag

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 2
Landtag

Zu Abschnitt 2 gehören die Artikel 27 bis 44
von der Verfassung.

Der Landtag

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag – Der Landtag

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Der Landtag ist eine Gruppe von Politikern

Der Landtag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Politiker entscheiden zusammen
über die Gesetze für Baden-Württemberg.

Der Landtag will die Meinung von allen Menschen
in Baden-Württemberg zeigen.

Alle Menschen zusammen heißen auch: das Volk.
Deshalb sagt man zum Landtag auch:
Volks•vertretung.

Die Abgeordneten

Bei der Landtags•wahl wählen die Bürger
Vertreter in der Politik.
Diese Vertreter nennt man:
Abgeordnete.

Die Abgeordneten entscheiden politische Fragen
für die Menschen in Baden-Württemberg.
Zum Beispiel:

  • Diese Gesetze gibt es in Baden-Württemberg.
  • Dafür gibt das Land Baden-Württemberg Geld aus.

Die Bürger wählen den Landtag alle 5 Jahre.
    

 

 

Jeder Bürger kann Abgeordneter werden

 

Jeder Bürger kann Abgeordneter werden.

Dafür muss man 18 Jahre oder älter sein.

Niemand darf den Abgeordneten sagen,
wie sie entscheiden müssen.

 

Die Aufgaben der Abgeordneten

Die wichtigsten Aufgaben von den Abgeordneten
vom Landtag sind:

  • Die Abgeordneten machen die Gesetze
    in Baden-Württemberg.
  • Die Abgeordneten prüfen:
    So arbeitet die Regierung.
  • Die Abgeordneten wählen
    den Minister•präsidenten.
    Der Minister•präsident ist der Chef
    von der Regierung.

 

 

So arbeitet der Landtag

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag – So arbeitet der Landtag

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Abgeordnete treffen sich zu Sitzungen

Wenn sich die Abgeordneten vom Landtag treffen,
dann nennt man das: Sitzung.

Jeder Bürger darf bei so einer Sitzung dabei sein.
Man muss sich nur davor anmelden.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Wenn die Abgeordneten geheime Dinge besprechen,
dann dürfen keine Bürger dabei sein.
Aber: Das müssen die Abgeordneten
vorher festlegen.

Abstimmungen der Abgeordneten

 

Wenn der Landtag über etwas abstimmt,
dann muss über die Hälfte
von den Abgeordneten in der Sitzung
mit Ja stimmen.
Dann gibt es zum Beispiel ein neues Gesetz.

Der Landtags·präsident

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag – Der Landtags·präsident

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Wahl und Aufgaben des Präsidenten

In der 1. Sitzung von einem Landtag wählen
die Abgeordneten einen neuen Präsidenten.

Der Präsident hat viele Aufgaben im Landtag.
Zum Beispiel:

  • Er ist der Chef von den Mitarbeitern im Landtag.
  • Er leitet die Sitzungen der Abgeordneten.

Das Präsidium vom Landtag

 

Der Präsident macht die Arbeit nicht alleine.
Die Abgeordneten wählen auch Stellvertreter
für ihn.

Der Präsident, seine Stellvertreter
und andere Abgeordnete treffen zusammen wichtige Entscheidungen für die Arbeit im Landtag.

Man nennt sie:
das Präsidium vom Landtag.

 

So arbeiten die Abgeordneten

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag – So arbeiten die Abgeordneten

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Die Arbeit der Abgeordneten

 

Jeder Abgeordnete kann im Landtag zum Beispiel:

  • reden und Fragen stellen
  • in einem Ausschuss mitarbeiten
  • wählen und abstimmen

Ausschuss im Landtag

 

Die Abgeordneten teilen sich die Arbeit auf.
Dafür gibt es verschiedene Arbeitsgruppen.

Eine Arbeitsgruppe im Landtag nennt man: Ausschuss.
Jeder Ausschuss kümmert sich
um ein bestimmtes Thema.
Zum Beispiel:

  • Verkehr
  • Wirtschaft
  • Umwelt
  • Finanzen

Ein Ausschuss bereitet zum Beispiel
neue Gesetze vor.
Erst danach stimmen alle Abgeordneten im Landtag zusammen über ein neues Gesetz ab.

Besondere Ausschüsse

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag – Besondere Ausschüsse

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Der Untersuchungs•ausschuss

Vielleicht sagt eine Gruppe von Abgeordneten
im Landtag:
Die Regierung hat etwas Schlimmes gemacht.

Dann macht der Landtag
einen besonderen Ausschuss.
Dieser Ausschuss prüft:
Was ist passiert?

Man nennt diesen Ausschuss auch:
Untersuchungs•ausschuss.

Gerichte und Ämter helfen diesem Ausschuss
bei der Arbeit.

Die Petition

 

Jeder Mensch in Baden-Württemberg
kann an den Landtag schreiben.
Zum Beispiel:

  • Wenn man eine Bitte hat.
  • Wenn man sich beschweren will.

So einen Brief nennt man: Petition.

Der Petitions•ausschuss

 

Im Landtag gibt es einen Ausschuss
für diese Briefe.

Der Ausschuss heißt:
Petitions•ausschuss.

Der Petitions•ausschuss kümmert sich
um die Briefe von den Bürgern.
Er hilft den Bürgern.

 

 

Rechte und Pflichten von Abgeordneten

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag – Rechte und Pflichten von Abgeordneten

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Kündigungsschutz

 

Manche Abgeordneten haben einen Beruf.
Wenn sie Abgeordnete sind,
dann haben sie aber keine Zeit mehr
für ihren Beruf.

Wenn jemand im Landtag arbeitet,
dann darf der Arbeitgeber nicht kündigen.

 

 

Meinung frei sagen

 

Die Abgeordneten dürfen im Landtag immer frei
ihre Meinung sagen.

Und sie entscheiden selbst:
So stimme ich ab.

Sie dürfen dafür keine Strafe bekommen
oder vor Gericht kommen.

 

 

Strafen

 

Manchmal wird es aber schwierig.
Zum Beispiel:
Wenn ein Abgeordneter
außerhalb von seiner Arbeit im Landtag
ein Gesetz nicht einhält oder er etwas Schlimmes macht.

Dann entscheidet der Landtag:
Darf der Abgeordnete eine Strafe bekommen?

 

 

Bezahlung

 

Alle Abgeordneten bekommen Geld
für ihre Arbeit im Landtag.

In einem extra Gesetz steht:
So viel Geld bekommen die Abgeordneten.

Wenn Abgeordnete in Baden-Württemberg
mit dem Zug fahren,
dann bezahlen sie dafür nicht.

 

 

Auflösung des Landtags

zum Anhören: Abschnitt 2: Landtag – Auflösung des Landtags

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Wenn der Landtag nicht gut arbeitet

Vielleicht arbeitet der Landtag nicht mehr gut.
Das sagen zum Beispiel:

  • die meisten Abgeordneten selbst
  • die Bürger in einer Volks•abstimmung

Dann sagt man:
Der Landtag muss sich auflösen.

Die Bürger wählen dann früher
einen neuen Landtag.
Dafür gibt es genaue Regeln.

 


Abschnitt 3: Regierung

zum Anhören: Abschnitt 3: Regierung

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 3
Regierung

Zu Abschnitt 3 gehören die Artikel 45 bis 57
von der Verfassung.

Die Landes•regierung

Die Landes•regierung von Baden-Württemberg
ist eine Gruppe von Politikern.

Die Landes•regierung hat diese Aufgaben:

  • Gesetze richtig umsetzen.
  • Aufpassen, dass die Menschen sich
    an die Gesetze halten.

Die Landes•regierung besteht aus:

  • dem Minister•präsidenten
  • mehreren Ministern

Zusammen heißen sie:
das Kabinett.
Das ist ein anderes Wort für Regierung.

 

Der Minister•präsident

zum Anhören: Abschnitt 3: Regierung – Der Minister•präsident

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Das Amt des Minister•präsidenten

Die Abgeordneten im Landtag wählen
den Minister•präsidenten.

Über die Hälfte von den Abgeordneten im Landtag
muss für den Minister•präsidenten stimmen.

Der Minister•präsident muss 35 Jahre alt
oder älter sein.

Es gibt auch einen Stellvertreter
für den Minister•präsidenten.

 

Die Aufgaben des Minister•präsidenten

Der Minister•präsident hat verschiedene Aufgaben:

  • Als Chef ist der Minister•präsident verantwortlich für die Arbeit von der Regierung.
    Er entscheidet:
    Das ist wichtig für die Arbeit von der Regierung.
    Die Minister halten sich
    an seine Entscheidungen.
  • Der Minister•präsident sucht die Minister
    für das Kabinett aus.
    Über die Hälfte von den Abgeordneten
    im Landtag muss für das Kabinett stimmen.
  • Der Minister•präsident vertritt
    das Bundesland Baden-Württemberg
    in Deutschland oder im Ausland.
    Das bedeutet:
    In der Öffentlichkeit spricht er
    für Baden-Württemberg.
    Zum Beispiel mit anderen Politikern.

 

Die Minister

zum Anhören: Abschnitt 3: Regierung – Die Minister

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Minister und ihre Ämter

Jeder Minister ist der Chef von einem eigenen Amt.
Dieses Amt heißt: Ministerium.

Die Minister arbeiten mit ihren Ministerien
für eine bestimmte Sache.

Zum Beispiel:
Der Verkehrs•minister kümmert sich
um die Straßen oder Züge in Baden-Württemberg.

 

Der Minister•präsident und die Minister bekommen Geld für ihre Arbeit

Der Minister•präsident und die Minister
bekommen Geld für ihre Arbeit in der Regierung.

In einem extra Gesetz steht:
So viel Geld bekommen sie.

Wenn der Minister•präsident und die Minister
in der Regierung arbeiten,
dann gibt es Regeln:

  • Sie dürfen keinen anderen Beruf haben.
  • Sie dürfen nicht in einer Firma mitarbeiten.

Wenn sie das trotzdem machen wollen,
dann muss der Landtag das erlauben.

 

Amts•eid

Wenn eine Regierung neu ist,
dann machen der Minister•präsident
und die Minister ein Versprechen.

Sie versprechen:

  • Sie arbeiten gut für Baden-Württemberg.
  • Sie halten sich an die Gesetze.

Dieses Versprechen nennt man: Amts•eid.
Der Text vom Amts•eid steht in der Verfassung.

 

 

 

So arbeitet die Landes•regierung

zum Anhören: Abschnitt 3: Regierung – So arbeitet die Landes•regierung

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Besprechungen

 

Der Minister•präsident und die Minister
sprechen zusammen über wichtige Fragen
für Baden-Württemberg.

 

Gesetzesvorlage

Wenn es ein neues Gesetz geben soll,
dann macht ein Minister einen Vorschlag.

Der Minister•präsident und alle Minister
sprechen zusammen darüber
und stimmen über den Vorschlag ab.

Wenn sie für den Vorschlag stimmen,
dann zeigen sie ihn dem Landtag.
Das nennt man Gesetzesvorlage.

Die Abgeordneten im Landtag stimmen
auch über die Gesetzesvorlage ab.
Wenn mehr als die Hälfte von den Abgeordneten mit Ja stimmt,
dann wird aus der Gesetzesvorlage ein Gesetz.
Das Gesetz gilt dann.

 

Der Bundesrat

Der Bundesrat ist eine Gruppe von Politikern
aus allen 16 Bundesländern.

Die Politiker sind Minister•präsidenten
und Minister aus allen Bundesländern.

Im Bundesrat setzen sie sich
für ihr eigenes Bundesland ein.

Wenn es neue Gesetze für ganz Deutschland geben soll,
dann muss der den Bundesrat zustimmen.
Die Landes•regierung von Baden-Württemberg
arbeitet im Bundesrat auch mit.

 

So lange regieren der Minister•präsident und die Minister

zum Anhören: Abschnitt 3: Regierung – So lange regieren der Minister•präsident und die Minister

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Alle 5 Jahre gibt es eine Wahl

 

Alle 5 Jahre gibt es eine Wahl.
So lange regieren der Minister•präsident
und die Minister normalerweise.

 

Manchmal arbeitet der Minister•präsident kürzer als 5 Jahre

Manchmal arbeitet der Minister•präsident
kürzer als 5 Jahre.

Dafür gibt es 2 Gründe:

  • Die Abgeordneten im Landtag finden
    die Arbeit vom Minister•präsidenten schlecht.
    Darum wollen sie:
    Der Minister•präsident soll
    mit seiner Arbeit aufhören.
    Dafür stellt der Landtag vielleicht einen Antrag.
    Der Landtag macht dann einen Vorschlag
    für einen neuen Minister•präsidenten.
    Wenn über die Hälfte von den Abgeordneten
    für diesen Vorschlag stimmt,
    dann ist er der neue Minister•präsident.
    Der alte Minister•präsident muss dann gehen.
  • Der Minister•präsident kann auch
    von selbst gehen.

 

Manchmal arbeitet auch ein Minister kürzer als 5 Jahre

 

Manchmal arbeitet auch ein Minister
kürzer als 5 Jahre.

Dafür gibt es 2 Gründe:

  • Die Abgeordneten im Landtag finden:
    die Arbeit von dem Minister schlecht.
    Sie wollen:
    Der Minister soll mit seiner Arbeit aufhören. Dafür stellen Abgeordnete vielleicht einen Antrag.
    Wenn sehr viele Abgeordnete dafür sind,
    dann muss der Minister gehen.
    Zum Beispiel:
    Von 300 Abgeordneten müssen 200 dafür sein.
    Das sind 2 Drittel von den Abgeordneten.
    Deshalb nennt man das auch: Zwei•drittel•mehrheit.
    Dann sucht der Minister•präsident
    einen neuen Minister aus.
    Über die Hälfte von den Abgeordneten im Landtag muss für diesen neuen Minister mit Ja stimmen.
  • Ein Minister kann auch von selbst gehen.

 

Entlassung durch den Verfassungs•gerichts•hof

Vielleicht denken die Abgeordneten im Landtag:
Der Minister•präsident oder ein Minister
hat sich nicht an die Verfassung gehalten.

Dann kann der Landtag den Minister•präsidenten oder Minister anklagen.
Dafür ist das wichtigste Gericht
in Baden-Württemberg zuständig.

Das Gericht heißt:
Verfassungs•gerichts•hof.
Der Verfassungs•gerichts•hof kann
den Minister•präsidenten oder Minister entlassen.

 


Abschnitt 4: Gesetze

zum Anhören: Abschnitt 4: Gesetze

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 4
Gesetze

Zu Abschnitt 4 gehören die Artikel 58 bis 64
von der Verfassung.

 

Wichtig ist:
Baden-Württemberg ist ein Rechts•staat.
Das bedeutet:

  • Alle halten sich an die Gesetze,
    auch der Staat.
  • Alle können sich auf die Gesetze verlassen.

Neue Gesetze

zum Anhören: Abschnitt 4: Gesetze – Neue Gesetze

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Gesetzes•vorlage

Wenn es ein neues Gesetz geben soll,
dann macht jemand zuerst einen Vorschlag.
Das dürfen:

  • die Landes•regierung
  • die Abgeordneten im Landtag

Man nennt den Vorschlag für ein Gesetz auch:
Gesetzes•vorlage.

Die Landes•regierung und die Abgeordneten
reden dann im Landtag über die Gesetzes•vorlage.
Dann gibt es eine Abstimmung.

Über die Hälfte von den Abgeordneten
in der Sitzung muss für das Gesetz stimmen.
Erst dann gibt es das neue Gesetz.

 

Ab wann gilt ein Gesetz?

 

Ein Gesetz gilt erst dann:

  • wenn der Minister•präsident und die Minister
    das Gesetz unterschreiben.
  • wenn das Gesetz auf Papier gedruckt ist.

 

Gesetzesvorschlag von Bürgern

 

Alle Bürger von Baden-Württemberg
können selbst neue Gesetze vorschlagen.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten.

Volks•antrag

Die 1. Möglichkeit nennt man:
Volks•antrag.

Die Bürger sammeln Unterschriften
für ihren Vorschlag.

Wenn es eine bestimmte Menge Unterschriften gibt,
dann muss der Landtag über das Thema reden.

 

Volks•begehren

 

Die 2. Möglichkeit nennt man:
Volks•begehren.

Bei einem Volks•begehren schlagen die Bürger
ein ganzes Gesetz vor.

Auch für ein Volks•begehren
sammeln die Bürger Unterschriften.
Wenn es eine bestimmte Menge Unterschriften gibt,
dann schaut sich die Landes•regierung
die Gesetzes•vorlage an.
Die Landes·regierung überlegt:
Was ist unsere Meinung dazu?

Danach stimmen die Abgeordneten im Landtag
über das Gesetz ab.

Volks•abstimmung

 

Wenn die Abgeordneten im Landtag Nein stimmen, dann gibt es eine andere Wahl.
Dann entscheiden die Menschen
in Baden-Württemberg direkt:
Soll es das neue Gesetz geben oder nicht?

Diese Wahl nennt man: Volks•abstimmung.

Nicht zu jedem Thema können Gesetze vorgeschlagen werden

 

Aber:
Die Menschen in Baden-Württemberg
können nicht zu jedem Thema
Gesetze vorschlagen.

Zu manchen Themen dürfen nur der Landtag
und die Regierung neue Gesetze vorschlagen.
Zum Beispiel:

  • Wie viel Steuern die Menschen
    in Baden-Württemberg bezahlen.
  • Wofür Baden-Württemberg Geld ausgibt

 

 

 

Landes•regierung und Volks•abstimmung

 

Die Landes•regierung kann auch selbst
eine Volks•abstimmung machen.

Die Landes•regierung fragt dann
die Menschen in Baden-Württemberg,
ob sie ein bestimmtes Gesetz wollen oder nicht.

Das ist bisher aber noch nie passiert.

Regeln für den Notfall

zum Anhören: Abschnitt 4: Gesetze – Regeln für den Notfall

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Regeln für den Notfall

In der Verfassung stehen auch Regeln
für einen Notfall in Baden-Württemberg.
Zum Beispiel:

  • ein Krieg
  • ein starker Sturm oder ein Erdbeben
  • eine gefährliche Krankheit

In einem Notfall können sich die Abgeordneten
im Landtag vielleicht nicht treffen.
Dann kann der Landtag keine Gesetze machen.

 

Not•parlament

In einem Notfall trifft sich darum nur
eine kleine Gruppe von Abgeordneten
und arbeitet weiter.

Diese Abgeordneten sind Stellvertreter
für den ganzen Landtag.
Diese Gruppe heißt auch: Not•parlament.
Der Landtags•präsident ist der Chef
vom Not•parlament.
Diese Sachen darf das Not•parlament
nicht machen:

  • Die Verfassung ändern.
  • Den Minister•präsidenten entlassen.

Die Verfassung

zum Anhören: Abschnitt 4: Gesetze – Die Verfassung

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Die Verfassung ist ein besonders wichtiges Gesetz

Die Verfassung ist
ein besonders wichtiges Gesetz.

Die Verfassung schützt die Rechte
von den Menschen.

Und diese Rechte müssen bleiben.
Darum ist es besonders schwer,
die Verfassung zu ändern.

 

Die Verfassung ändern

Wenn der Landtag die Verfassung ändern will,
dann gibt es dafür bestimmte Regeln:
Sehr viele Abgeordnete
müssen für eine Änderung sein.
Man braucht eine Zwei•drittel•mehrheit.

Durch eine Volks•abstimmung kann man
die Verfassung auch ändern.

 


Abschnitt 5: Gerichte

zum Anhören: Abschnitt 5: Gerichte

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 5
Gerichte

Zu Abschnitt 5 gehören die Artikel 65 bis 68
von der Verfassung.

Gericht

zum Anhören: Abschnitt 5: Gerichte – Gericht

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Ein Gericht gehört zum Staat

Ein Gericht gehört zum Staat.
In jedem Gericht arbeiten Richter.
Richter kennen sich sehr gut mit Gesetzen aus. Richter kümmern sich um:

  • Streit zwischen Menschen
  • Streit zwischen Menschen und dem Staat
  • Verbrechen

Richter entscheiden:

  • Was ist erlaubt und was ist verboten?
  • Wer hat Recht?
  • Wer bekommt vielleicht eine Strafe?

 

Richter sind unabhängig

 

Wichtig ist:
Die Richter halten sich nur an die Gesetze.
Die Meinung von anderen ist den Richtern egal.
Niemand sagt den Richtern,
wie sie entscheiden sollen.
Man sagt auch:
Richter sind unabhängig

 

Verfassungs•gerichts•hof

zum Anhören: Abschnitt 5: Gerichte – Verfassungs•gerichts•hof

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Verfassungs•gericht

 

Das wichtigste Gericht in Baden-Württemberg
heißt: Verfassungs•gerichts•hof
Der kurze Name dafür ist: Verfassungs•gericht.

 

Das Verfassungs•gericht ist in Stuttgart

Das Verfassungs•gericht ist in Stuttgart
und hat wichtige Aufgaben.
Die Richter dort überprüfen:

  • Halten sich die Landes•regierung
    und der Landtag an die Verfassung?
    Dafür muss es zuerst einen Antrag geben.
  • Passt ein Gesetz zur Verfassung?
    Vielleicht muss man ein Gesetz ändern,
    damit es passt.
    Dafür muss es zuerst einen Antrag geben.

 

 

Prüfung bei Rechts•verletzung

 

Vielleicht sagt ein Bürger oder eine Stadt
von Baden-Württemberg:
Meine Rechte wurden verletzt.
Dann prüfen die Richter vom Verfassungs•gericht das.

Mitglieder vom Verfassungs•gericht

Das Verfassungs•gericht hat 9 Mitglieder.
Die Abgeordneten im Landtag wählen
die Mitglieder vom Verfassungs•gericht für 9 Jahre.

Die Mitglieder vom Verfassungs•gericht
dürfen nicht auch ein Mitglied sein:

  • in der Landes•regierung
  • im Landtag
  • in der Bundes•regierung
  • im Bundestag

 

 


Abschnitt 6: Verwaltung

zum Anhören: Abschnitt 6: Verwaltung

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 6
Verwaltung

Zu Abschnitt 6 gehören die Artikel 69 bis 78
von der Verfassung.

 

In Deutschland gibt es viele Aufgaben.
Zum Beispiel:
Die Gesetze umsetzen.
Die Ämter kümmern sich um diese Aufgaben.
Die Ämter nennt man auch: Verwaltung.

 

 

 

Die Mitarbeiter von der Verwaltung
müssen gut für das Volk arbeiten.
Sie müssen sich an die Gesetze halten.
Sie müssen alle Menschen gleich behandeln.
Denn: Deutschland ist ein Rechtsstaat.

 

 

In Baden-Württemberg gibt es:

  • die Landes•verwaltung
    Das sind alle Ämter von einem Bundesland.
  • die Kreis•verwaltung
    Das sind alle Ämter von einem Landkreis.
  • die Stadt•verwaltung und Gemeinde•verwaltung
    Das sind alle Ämter von Städten und Dörfern.

Nun gibt es eine genauere Erklärung,
was diese Verwaltungen machen.

 

 

Landes•verwaltung

zum Anhören: Abschnitt 6: Verwaltung – Landes•verwaltung

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Landesverwaltung

Alle Ämter vom Bundesland zusammen heißen:
Landes•verwaltung.
Die Landes•verwaltung kümmert sich
um die Aufgaben in Baden-Württemberg.

Die Landes•regierung plant die Landes•verwaltung.
Die Landes•regierung entscheidet:

  • Diese Ämter gibt es.
  • Diese Aufgaben haben sie.

 

Kreis•verwaltung

zum Anhören: Abschnitt 6: Verwaltung – Kreis•verwaltung

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Kreisverwaltung

Viele Städte und Dörfer zusammen
sind ein Landkreis.
Manche Ämter gehören zu einem Landkreis
und kümmern sich zusammen
für alle Städte und Dörfer um die Aufgaben.
Zum Beispiel:

  • Wie kommen Schüler zur Schule?
  • Wer holt den Müll ab?

Die Kreis•verwaltung hilft den Städten und Dörfern
bei ihren Aufgaben.

Die Kreis•verwaltung ist
für sich selbst verantwortlich und unabhängig.

 

Stadt•verwaltung und Gemeinde•verwaltung

zum Anhören: Abschnitt 6: Verwaltung – Stadt•verwaltung und Gemeinde•verwaltung

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Verwaltung von den Städten und Dörfern

 

In Baden-Württemberg gibt es
viele Städte und Dörfer.
Städte und Dörfer nennt man auch: Kommunen.
Auch die Kommunen haben
eine eigene Verwaltung.

Landkreise und Kommunen sind selbst verantwortlich und unabhängig

 

Die Landkreise und Kommunen entscheiden viele Dinge
für sich selbst.
Man sagt auch:
Sie sind für sich selbst verantwortlich
und unabhängig.

Das Bundesland Baden-Württemberg
prüft die Arbeit von den Kommunen.

Landkreise und Kommunen bekommen Geld

 

Die Landkreise und Kommunen bekommen Geld
von Baden-Württemberg für ihre Aufgaben.
Zum Beispiel:

  • Für Schulen und Kindergärten
  • Für die Feuerwehr

Manchmal bekommen Landkreise und Kommunen
eine besondere Aufgabe vom Bundesland.
Dafür bekommen die Kommunen dann extra Geld.

Wahlen in den Kommunen

zum Anhören: Abschnitt 6: Verwaltung – Wahlen in den Kommunen

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Wahlen in den Kommunen

Wahl von Volks•vertretungen

Die Menschen in den Landkreisen und Kommunen
wählen Stellvertreter.

Die Stellvertreter sind Politiker.
Die Politiker arbeiten zusammen für die Menschen.
Sie entscheiden über die Aufgaben
in den Städten, Dörfern und Landkreisen.

Diese Politiker nennt man auch:
Volks•vertretung.

Die Volks•vertretung hat verschiedene Namen:

  • In Städten heißt sie Stadt•rat.
  • In Gemeinden heißt sie Gemeinde•rat.
  • Im Landkreis heißt sie Kreistag.

 


Abschnitt 7: Finanzen

zum Anhören: Abschnitt 7: Finanzen

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 7
Finanzen

Zu Abschnitt 7 gehören die Artikel 79 bis 84
von der Verfassung.

Steuern

Baden-Württemberg und Deutschland
bekommen Geld von den Menschen.

Wenn man in Deutschland Geld verdient,
dann gibt man davon einen Teil an Deutschland.
Dieses Geld heißt: Steuern.

Manche Steuern gehen an Deutschland.
Manche Steuern gehen an das Bundesland.
Manche Steuern gehen an die Städte und Dörfer.
Dieses Geld nennt man auch: Einnahmen.

Mit dem Geld aus den Steuern bezahlen Ämter Dinge für alle Menschen.
Baden-Württemberg bezahlt damit zum Beispiel:

  • Polizisten
  • Schulen

Das nennt man: Ausgaben.

 

Finanz•minister

zum Anhören: Abschnitt 7: Finanzen – Finanz•minister

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Der Chef vom Finanz•ministerium

 

Der Finanz•minister ist der Chef
vom Finanz•ministerium.

Das Finanz•ministerium kümmert sich
um das Geld in Baden-Württemberg

Der Landtag prüft die Finanzen

 

Der Finanz•minister muss dem Landtag jedes Jahr sagen:

  • So viel Geld hat das Bundesland bekommen.
  • So viel Geld hat das Bundesland ausgegeben.

Der Landtag prüft alles.

 

Haushalts•plan

zum Anhören: Abschnitt 7: Finanzen – Haushalts•plan

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Der Finanz•minister macht einen Plan

 

Der Finanz•minister macht einen Plan
für das Geld von Baden-Württemberg.

Der Plan heißt Haushalts•plan.
Der Plan ist für 1 oder 2 Jahre.

 

Im Plan steht ganz genau:

  • So viel Geld bekommt Baden-Württemberg.
  • So viel Geld gibt Baden-Württemberg aus.
  • So viel Geld bekommt jedes Ministerium.

 

Haushalts•gesetz

 

Die Abgeordneten im Landtag reden über den Plan vom Finanz•minister.
Manchmal ändert der Landtag den Plan.
Der Landtag stimmt über den Plan ab.

Über die Hälfte von den Abgeordneten im Landtag
muss für den Plan stimmen.

Dann wird der Haushalts•plan ein neues Gesetz.
Es heißt: Haushalts•gesetz.

 

Kredit aufnehmen

Baden-Württemberg kann sich Geld leihen.
Zum Beispiel von einer Bank.
Das nennt man: einen Kredit aufnehmen.

Baden-Württemberg muss das Geld später zurückzahlen.
Wenn Baden-Württemberg sich Geld leiht,
dann sagt man auch:
Das Bundesland macht Schulden.

 

Der Finanz•minister passt auf

 

Wichtig ist:
Das Bundesland gibt nur so viel Geld aus,
wie es bekommt.
Der Finanz•minister passt darauf auf.

Vielleicht muss Baden-Württemberg
einmal mehr Geld ausgeben.
Dann muss der Landtag das vorher erlauben.

 

Landes•rechnungs•hof

zum Anhören: Abschnitt 7: Finanzen – Landes•rechnungs•hof

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

Der Landes•rechnungs•hof ist ein Amt

Der Landes•rechnungs•hof ist ein Amt.
Der Landes•rechnungs•hof schaut genau
auf die Arbeit von:

  • dem Finanz•minister
  • den Ministerien
  • den Ämtern

Der Landes•rechnungs•hof prüft:
Arbeiten alle gut und sparsam?

Darüber schreibt der Landes•rechnungs•hof
einen Bericht.
Dieser Bericht ist für den Landtag
und die Landes•regierung.

Mitglieder vom Landes•rechnungs•hof

 

Der Landtag wählt
die Mitglieder vom Landes•rechnungs•hof.
Die Mitglieder vom Landes•rechnungs•hof
sind unabhängig.
Das heißt:
Sie dürfen nicht von Politikern beeinflusst werden.


Schluss•bestimmungen

zum Anhören: Schluss•bestimmungen

Die Verfassung: Teil 2: Vom Staat und seinen Ordnungen

 

Schluss•bestimmungen

Zu den Schluss•bestimmungen gehören
die Artikel 85 bis 94 von der Verfassung.

Die Gesetze in der Verfassung sind immer gültig.

Aber:
Manche Regeln waren nur früher wichtig.
Diese Regeln sind aus der Zeit,
als die Verfassung gemacht wurde.

Diese Regeln nennt man:
Schluss•bestimmungen.
Sie stehen ganz am Ende von der Verfassung.

Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2023; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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