Gurs - Die Deportation der badischen Juden am 22. Oktober 1940

Erinnerungsorte in Baden-Württemberg

Gurs, im südfranzösischen Département Basses-Pyrénées unweit von Pau und dem Wallfahrtsort Lourdes gelegen, ist zum Symbol mehrfacher „Säuberungen“ und Vertreibungen und insgesamt der Systembrüche des 20. Jahrhunderts geworden. 1939 wurde auf dem Hochplateau von Gurs eines jener improvisierten Sammellager errichtet, in dem die französische Regierung die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Spanien internierte: Zivilisten vornehmlich aus Katalonien, Freiwillige der Internationalen Brigaden sowie Soldaten der nun besiegten Republik.

Das Internierungslager Gurs diente der Unterbringung ganz unterschiedlicher Internierter: vermeintlich oder tatsächlich feindlich gesinnter Ausländer während des „Sitzkrieges“ (drôle de guerre), französischer Kommunisten nach der deutschen Besetzung Südfrankreichs 1942, zuletzt nach der Befreiung als Gefangenenlager für Kollaborateure und deutsche Kriegsgefangene.

In der kollektiven Erinnerung ist Gurs mit keiner dieser heterogenen Interniertengruppen substanziell verbunden. Gurs ist vielmehr Synonym der Internierung jüdischer Zwangsmigranten: Flüchtlingen aus dem von Deutschland annektierten Elsass und Lothringen, vor allem aber den Opfern der ersten Massendeportation aus Deutschland, der sogenannten Oktoberdeportation der badischen und „saarpfälzischen“ Juden. Dies macht Gurs zu einem besonderen Erinnerungsort der badischen Geschichte. Als das unter allen französischen Internierungslagern am längsten bestehende ist Gurs überdies symptomatisch für die oft reibungslos funktionierende Kollaboration des französischen Vichy-Regimes mit dem nationalsozialistischen Deutschland.

Autorin: Angela Borgstedt

Der Text von Angela Borgstedt erschien unter dem Titel „Gurs - Die Deportation der badischen Juden am 22. Oktober 1940“ in dem „Baden-Württembergische Erinnerungsorte“ anlässlich des 60. Jahrestages von Baden-Württemberg. Darin werden 51 Erinnerungsorte Baden-Württembergs vorgestellt.

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"Vorhölle von Auschwitz"

Dass Gurs aber nicht nur für Frankreich, sondern auch für Spanien eine eminente erinnerungspolitische Dimension hat, wird die seit dem Ende der Franco-Diktatur nur zögerliche Aufarbeitung von Bürgerkrieg und den Säuberungen der Nachbürgerkriegszeit wohl noch erweisen. Als der NS-Vernichtungsmaschinerie zuarbeitender Teil des französischen Lagersystems hat Gurs schließlich supranational-menschheitliche Verweisfunktion. Insofern trifft die zeitgenössische Charakterisierung als „Vorhölle von Auschwitz“ nicht nur der herrschenden Zustände wegen zu. Von hier gingen die Transporte ins Sammellager Drancy, der letzten Station vor den Vernichtungslagern Osteuropas.

Antifaschisten unerwünscht? Der Entstehungskonnex von Gurs

Für die im französischen Exil lebenden NS-Gegner musste es wie bittere Ironie erscheinen, dass Europas Asylland „par excellence“ die soeben geschlagenen Verteidiger der spanischen Republik hinter Stacheldraht internierte! Etwa 450000 Menschen drängten seit dem Fall Barcelonas über die Grenzen in ein Nachbarland, das sich umso weniger in der traditionellen Rolle des Asylgebers sah, je mehr es die innenpolitisch instabile Situation von außen gefährdet sah: Belasteten nicht die Spanienflüchtlinge einen möglichen Ausgleich mit dem siegreichen Franco-Regime? Und waren sie, waren die zugleich ins Land gekommenen und nicht mehr repatriierungsfähigen Kombattanten der Internationalen Brigaden nicht linke Unruhestifter, die „Fünfte Kolonne“ Moskaus, die womöglich den französischen Teil des Baskenlandes destabilisierten?

Solche vornehmlich in der rechten Presse kursierende Zuschreibungen waren im Jahrzehnt seit 1926 gewachsen und hatten durch zahlreiche politische Attentate Nahrung erhalten und letztlich eine Revision in der Asylpolitik bewirkt. „Sie haben uns wie Feinde behandelt“, sollte sich Miguel Angel Sanz an seine Aufnahme in der einstigen Schwesterrepublik der Volksfront erinnern, die ihn mit 24 530 spanischen Landsleuten und Interbrigadisten im Lager Gurs inhaftierte.

Gurs war ein Barackenlager mit einer Aufnahmekapazität für 18 500 Personen. Im Unterschied zu den improvisierten Lagern am Mittelmeerstrand bot das etwa 80 Hektar große Areal mit seinen 428 Holzhütten wenigstens ein – wenngleich oft undichtes – Dach über dem Kopf. Gleichwohl waren auch die Verhältnisse hier wie in den anderen grenznah errichteten Barackenlagern für beide Seiten untragbar. Die französische Seite setzte auf eine Repatriierung der Spanier und ließ Abgesandte des Franco-Regimes bei den Lagerinsassen für eine Rückkehr werben. Tatsächlich reduzierte sich so die Zahl der Internierten, doch bezahlten Heimkehrer ihr Vertrauen in Amnestieversprechen oft genug mit Freiheitsentzug oder gar dem Leben.

Das Internierungslager Gurs

Mit Kriegsbeginn ersetzten spanische Internierte die Arbeitskraft französischer Wehrpflichtiger in Landwirtschaft und Industrie, etliche kämpften an der Seite der französischen Armee, später im Maquis gemeinsam mit der Résistance ein weiteres Mal gegen den Faschismus. Doch längst nicht alle spanischen Zivilisten, Soldaten und Interbrigadisten hatten Gurs verlassen, als im November 1942 die Deutschen Vichy-Frankreich besetzten. Sie wurden so zu deren Opfer ethnisch-politischer Säuberung. Viele wurden deportiert, darunter der Karlsruher Rechtsanwalt, Sozialdemokrat und Bürgerkriegsveteran August Hoffmann. Im Unterschied zu manchem Schicksalsgenossen überlebte er die KZ-Haft in Lagern wie Dachau oder Mauthausen. Etwa 800 Bürgerkriegsflüchtlinge befanden sich noch in Gurs, als im Oktober 1940 die Deportierten aus Baden und der Pfalz hier eintrafen.

Zu Kriegsbeginn 1939 wurde Gurs zum Internierungslager für nunmehr verdächtige Ausländer, Deutsche, aber auch Angehörige deutsch besetzter Staaten, darunter Anhänger der Nationalsozialisten, primär jedoch deutsche und österreichische Emigranten, darunter viele Juden. Das Gros wurde in den folgenden Wochen und Monaten entlassen, viele Männer direkt in die Arbeit in Landwirtschaft und Rüstungsindustrie, einige auch in die Reihen der französischen Fremdenlegion. Nach dem deutschen Einmarsch in Frankreich gerieten die zuvor bereits inhaftierten Emigranten erneut in Haft. Gurs wurde zum Sammellager für Frauen und Kinder – etwa 2500 waren es Ende Mai, 9771 am Tag des Waffenstillstands.

Die prominenteste Internierte des Sommers 1940 war Hannah Arendt. In einem Interview äußerte sie rückblickend ironisch, die Feinde hätten Menschen wie sie in Konzentrationslager gesperrt, die Freunde in Internierungslager. Frauen wie Arendt, dazu die während der Kampfhandlungen von Belgien in die südfranzösischen Lager transferierten Juden deutscher oder polnischer Herkunft waren Opfer der Xenophobie einer Zusammenbruchsgesellschaft, die die Kriegsniederlage dem Verrat einer „Fünften Kolonne“ zuschrieb. Ähnliches traf auf die französischen Kommunisten zu, die nach der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes als Sympathisanten des Kriegsgegners galten und sich nach Kriegsbeginn in Haft befanden. Etwa 1200 zumeist politische Häftlinge aus Pariser Gefängnissen waren ab Herbst 1940 in Gurs.

Gurs wird Bestandteil der NS-Vertreibungs- und Vernichtungspolitik

Im kollektiven Gedächtnis Südwestdeutschlands ist Gurs freilich nicht mit jenen Opfergruppen, sondern zentral mit den Opfern der sogenannten Oktoberdeportation verbunden. Am Morgen des 22. Oktober 1940, dem letzten Tag des Laubhüttenfests (Sukkot), wurden die Juden Badens und der sogenannten Saarpfalz binnen zwei Stunden mit maximal 50 kg Gepäck und 100 Reichsmark Bargeld zu Sammelstellen befohlen. Vorerst ausgenommen waren allein transportunfähig Kranke, Staatsangehörige verbündeter oder nicht kriegsbeteiligter Staaten sowie jüdische Partner sogenannter Mischehen. Der Alterstruktur der jüdischen Gemeinden entsprechend waren es vornehmlich ältere Menschen, denen hier unter massivem zeitlichen und psychischen Druck noch gar vorausschauende Entscheidungen über die mitzunehmende Verpflegung abverlangt wurden.

Wem soeben sein bisheriges Leben zerbrach, der packte nicht rational, hatte schließlich, wie die Karlsruher Anwaltsgattin Betty Moses, eher die geliebten Hüte als zweckdienliches Schuhwerk dabei, sofern er solches überhaupt besaß. Das zulässige Höchstgewicht mochten viele auch deshalb nicht ausschöpfen, weil sie so schweres Gepäck nicht tragen konnten. Vor Verlassen der Wohnung, so die Dienstanweisung an Polizei und Gestapo, waren Strom, Gas und Wasser abzustellen und Lebensmittel, aber auch Haustiere auszuhändigen. Manchen lähmten Angst, Verzweiflung, das angetane Unrecht und eine dunkle Ahnung oder trieben ihn gar zum Extremsten: Allein in Mannheim registrierte die Staatsanwaltschaft zehn Selbsttötungen bzw. Suizidversuche.

Unklares Ziel der Deportationen

An den Sammelstellen mussten die Wohnungsschlüssel ausgehändigt, Kontovollmachten und Verzichtserklärungen ausgestellt werden. Der nationalsozialistische Maßnahmenstaat sicherte sich so nicht nur die Verwertung des Wohnungsinventars, sondern auch den Zugriff auf Renten, Pensionen und Sozialleistungen. Obwohl erst die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 die Vermögensenteignung formal regelte, hatte der Gauleiter von Baden, Robert Wagner, bereits am 23. Oktober 1940 das Gesamtvermögen der Deportierten beschlagnahmt und dem Land Baden für verfallen erklärt. Die Betroffenen waren eben erst in Transportzügen von Mannheim oder Karlsruhe über Mulhouse und Chalon-sur-Saône ins unbesetzte Frankreich abgeschoben worden. „Jeder vermutete, dass wir nach Polen deportiert werden sollten“, erinnerte sich Else Kotkowski, die Sekretärin der Jüdischen Gemeinde Karlsruhe. Und so war die Erleichterung kurzzeitig groß, als sich der Zug in Richtung Süden in Bewegung setzte. Die lange Wartezeit auf Nebengleisen machte solche Gefühle bald wieder zunichte. Tatsächlich weist der Transfer der Deportierten durch Frankreich gewisse strukturelle Ähnlichkeiten mit der ominösen Zwangsausweisung polnischer Juden Ende Oktober 1938 auf.

Die französischen Behörden hatten nach dem Waffenstillstand Zwangsmigranten aus dem Elsass und Lothringen aufgenommen, darunter viele Juden. Zur Aufnahme der faktisch staatenlosen Deutschen bestand nach dem Waffenstillstandsabkommen keine Verpflichtung. Und so gingen die gänzlich überrumpelten Franzosen noch eine zeitlang davon aus, es handle sich um Transitkontingente nach Portugal, ja Madagaskar – Mutmaßungen über Zielrichtungen der Aktion, die sich auch in Quellen nationalsozialistischer Provenienz finden. So heißt es in einem Karlsruher Bericht vom 30. Oktober 1940 nicht nur, die Abgeschobenen sollten unmittelbar nach Öffnung des Seewegs nach Madagaskar weitertransportiert, sondern überdies „auch die übrigen Juden aus dem Altreich, Ostmark und dem Protektorat Böhmen und Mähren – insgesamt etwa 270 000 Menschen zumeist vorgerückten Alters – nach Frankreich“ deportiert werden. „Eichmann musste es als der erste Schritt zur Verwirklichung seiner Madagaskar- Pläne erscheinen, gewissermaßen ein verlockender Probelauf für sein Projekt“, so der Historiker Gerhard J. Teschner.

Die Massendeportation – ein Probelauf?

War die Massendeportation vom Oktober 1940 tatsächlich auch ein Test? Die Antwort darauf unterscheidet sich je nach Position innerhalb der Kontroverse um Initiatoren und Verantwortlichkeiten für die Aktion. Dass diese primär bei den Gauleitern von Baden respektive der „Saarpfalz“, Robert Wagner und Josef Bürckel, inzwischen auch Chefs der Zivilverwaltung im Elsass bzw. Lothringen, lag, machte vielen allein die zeitgenössische Bezeichnung als „Bürckel-Aktion“ oder „Wagner-Bürckel-Aktion“ einsichtig. Demnach hätten die beiden Gauleiter eigenständig und unter Ausnutzung ihrer weitreichenden Kompetenzen quasi im Nachgang antisemitischer „Flurbereinigung“ im Elsass und Lothringen auch noch die badischen und pfälzischen Juden deportiert.

Die „Bürckel-Aktion“ unterstrich so gesehen den polykratisch-improvisatorischen Charakter der NS-Diktatur, die wechselseitige Überrumpelung konkurrierender Instanzen. Doch entsprach diese Kompetenzzuschreibung tatsächlich den Verantwortlichkeiten? Historiker wie Jacob Toury, Paul Sauer und zuletzt Peter Steinbach sahen und sehen die Initiative doch eher bei Berliner Stellen. „Die Aktion“, so Paul Sauer, „ist zweifellos im Einverständnis mit Hitler, dem Reichsführer-SS Himmler und dem Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Heydrich erfolgt.“ Als Beleg gilt hierfür Heydrichs lapidare Mitteilung an das Auswärtige Amt vom 29. Oktober: „Der Führer ordnete die Abschiebung der Juden aus Baden über das Elsaß und der Juden aus der Pfalz über Lothringen an.“ Mit dieser „Führeranordnung“ ließ sich allerdings auch nachträglich ein „fait accompli“ autorisieren.

Wenig Widerspruch der Bevölkerung

Unabhängig von der Frage der Initiative und Verantwortung für die erste Massendeportation ließ sich aus den Reaktionen der badischen und pfälzischen Bevölkerung zumindest eines folgern: Widerspruch, wie im Fall der sogenannten Euthanasie, dem Mord an Kranken und Behinderten, würde es bei künftigen Judendeportationen wohl nicht geben. Hinsichtlich der konstatierten Reibungslosigkeit des Ablaufs ist Heydrichs Bericht zutreffend. Dass die Oktoberdeportation „von der Bevölkerung kaum wahrgenommen“ wurde, wie Heydrich überdies behauptete, widerlegen allerdings sowohl die in behördlichem Auftrag als auch heimlich aufgenommenen Fotografien des Abtransports. Wie auf den Bilddokumenten etwa der Lörracher Deportation zu sehen ist, lockte die Aktion beträchtliche Zuschauerzahlen an. Auch waren Sammelstellen wie der Heidelberger Marktplatz viel zu exponiert, um unbemerkt zu bleiben. In Karlsruhe warteten die Deportationsopfer Tag und Nacht in einer Unterführung vor dem Nebeneingang des Bahnhofs, bevor sie den Sammelzug nach Süden bestiegen. Die Bevölkerung, so der Bericht der Mannheimerin Eva Hermann, „sah im Wesentlichen ruhig zu, es fielen einige Bemerkungen wie ‚sie können einem ja leid tun‘ und ‚Auszug der Kinder Israels‘ “.

Erst recht in aller Öffentlichkeit vollzog sich die Verwertung des zurückgebliebenen, umgehend beschlagnahmten Inventars: Was Parteistellen nicht vereinnahmten, gelangte zur Versteigerung. Termine dieses Ausverkaufs waren der Presse zu entnehmen, Gerichtsvollzieher hielten Gegenstand, Höchstgebot sowie den Namen des Meistbietenden akribisch fest. Die Selbstverständlichkeit, mit der sich viele am längst armseligen Besitz der deportierten Nachbarn bereicherten, lässt sich mit kriegsbedingter Hamstermentalität allein nicht erklären. In jedem Fall machte die fotodokumentarisch belegte massenhafte Beteiligung an diesem Ausverkauf wiederum eines deutlich: Wer dermaßen von Vertreibungsverbrechen profitierte, der fragte nicht nach der Rechtsgrundlage solcher Transaktionen. Ganz im Sinne des Unrechtsstaates hatte er sich damit zum Mittäter gemacht.

Erbärmliche Zustände, doch kein Vernichtungslager

Indessen waren die am 22. Oktober 1940 Deportierten nach körperlich wie psychisch strapaziösestem Transport in Gurs angelangt. Den Erinnerungen Überlebender gemeinsam ist das Entsetzen über Unterbringung und hygienische Bedingungen. „Das Lager machte einen furchtbaren Eindruck“, so exemplarisch der Bericht Else Kotkowskis. „Die Baracken wirkten sehr niedrig, da die schräglaufenden Dächer fast bis zum Boden reichten, ohne Fenster, nur mit kleinen Holzluken versehen.“ Vorerst schliefen alle auf dem blanken Boden. Als es endlich Strohmatratzen gab, lagen sie auf Augenhöhe mit den allgegenwärtigen Ratten.

Saisonal ergiebiger Regen verwandelte das Lagerareal in einen Sumpf und trug im harten Winter 1940/41 ebenso zum rapiden Anstieg von Infektionskrankheiten bei wie die sanitären Verhältnisse und die völlig unzureichende Ernährung. „Ein jammervolles Bild“, so der internierte Arzt Eugen Neter, „boten die Essenholerinnen, die sich mit ihren schweren Kübeln durch den Morast durchkämpfen mussten; einen traurigen Anblick boten die alten Leute, wie sie auf einen unförmigen Holzknüppel sich stützend, mühselig durch den Morast durchkämpfen mussten […].“ Besonders unter den Älteren war in jenen ersten Monaten die Sterberate sehr hoch. Menschenunwürdig war diese Internierung, jedoch keine Gefangenschaft mit dem Endziel systematischer Vernichtung.

Tatsächlich machten Bewachung und Stacheldraht Gurs noch nicht zu einem hermetisch abgeschlossenen Gefängnis. Hanna Meyer-Moses berichtet von Einkäufen bei benachbarten Bauern, gar der Beurlaubung ihrer Mutter für einen Besuch. Die damals jugendliche Hanna Moses kam 1941 über die „Oeuvre de secours aux enfants“, eine jüdische Hilfsorganisation, sogar in einem staatlichen Waisenhaus unter. Im Juli 1943 gelang es schließlich, sie mit anderen Kindern bei Annecy über die Schweizer Grenze zu schleusen. Alte und Kranke wurden vom Frühjahr 1941 an in eigens für sie reservierte und in etwas besserem Zustand befindliche Lager wie Noé und Le Récébédou verlegt. Wer finanzielle Hilfe ausländischer Verwandter erhielt, konnte sich zeitweilig außerhalb des Lagers an einem zugewiesenen Ort, einem sogenannten „Centre de résidence assignée“ aufhalten.

Einige konnten mit Unterstützung internationaler Organisation respektive privater Bürgen schließlich noch emigrieren. Die französischen Behörden förderten dies, um so die unerwünschten Zwangsmigranten anderen aufzubürden. Wer etwa für die streng quotierte Immigration in die Vereinigten Staaten registriert war, kam bis zur Aushändigung der Visa, Transit- und Transferpapiere in die dem US-Konsulat in Marseille näher gelegenen Lager wie Les Milles. Dort wartete etwa die Karlsruher Anwaltsfamilie Kahn von Juli 1941 bis März 1942 auf ihre Ausreisepapiere, um schließlich in das Lager Ain Seba bei Casablanca verlegt zu werden. Der Kriegseintritt der USA hatte ihre und die Emigration vieler Internierter vereitelt, doch waren die Kahns noch vor der Landung alliierter Truppen in Nordafrika und so der deutschen Besetzung Vichy-Frankreichs im November 1942 entkommen.

Die „Endlösung“ erreicht Gurs im Sommer 1942

Doch nicht erst zu jenem Zeitpunkt war der Süden Frankreichs zur tödlichen Falle geworden. Schon als im Sommer 1942 die Deportation der jüdischen Bevölkerung Westeuropas begann, war das noch unbesetzte Frankreich in das Vernichtungsprogramm einbezogen. Vichys Innenminister Pierre Laval hatte den deutschen Koordinatoren der „Endlösung“ im Zuge der organisatorischen Vorbereitung eigens Zugang zu den Lagern eingeräumt. Ein erster Transport mit 850 Menschen verließ Gurs am 6. August 1942, bis März 1943 kamen so 3907 Menschen zunächst in das berüchtigte Sammellager Drancy bei Paris und von dort in Vernichtungslager wie Auschwitz. Viele ursprünglich in Gurs internierten Badener und „Saarpfälzer“ wurden von anderen Stationen des französischen Lagersystems wie Les Milles, Récébédou oder Rivesaltes in den Tod geschickt. Die letzten noch Verbliebenen traf die Deportation im Frühjahr 1944, nur Wochen vor der Landung der Alliierten an den Normandiestränden, vier Monate vor der Befreiung Südfrankreichs.

Das Lager Gurs stand damals zur Disposition, wurde aber letztlich als Internierungslager beibehalten. Zeitweilig diente es der Inhaftierung von etwa 300 Roma, von Oktober 1944 an wiederum von fast 1000 Spaniern. Es waren dies oft genug Kombattanten der französischen Résistance, die die Befreiung Europas vom Faschismus als Fanal für eine Erhebung gegen Franco sahen und diese im Einzelfall durch Anschläge gewaltsam herbeiführen wollten. Zugleich diente Gurs von August 1944 an als Gefangenenlager für etwa 300 deutsche Wehrmachtsangehörige.

Von ihnen abgetrennt war schließlich das allgegenwärtige Personal der Zusammenbruchsgesellschaft, waren Schwarzhändler und Schieber hier interniert, dazu etwa 1500 minderbelastete Kollaborateure. Insofern symbolisiert Gurs, das im Dezember 1945 vollständig abgetragen, teilweise abgebrannt wurde, die Kollaboration gleich zwei Mal: als ihr zugehörige Institution ebenso wie als Internierungsort ihrer freilich subalternen Repräsentanten. Und selbst die baldige Renaturierung korrespondiert mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Kollaboration und Besatzung im Frankreich der Nachkriegszeit wie der vorwärtsgewandten Hemdsärmeligkeit der deutschen Nachkriegsgesellschaft.

Erinnerungs-, Ruhe- und Gedenkstätte

Die Bewahrung des Friedhofs und des historischen Orts als Mahn- und Erinnerungsstätte ist der gemeinsamen Initiative des Oberrats der Israeliten in Baden und der Stadt Karlsruhe, hier namentlich dem SPD-Oberbürgermeister Günther Klotz, zu verdanken. Bereits 1955 hatte eine Überlebende im Mitteilungsblatt des Oberrats vom erbärmlichen Erhaltungszustand des Gräberfelds in Gurs berichtet. Doch erst ein Artikel des Karlsruher Journalisten Peter Canisius in der „Badischen Volkszeitung“ vom 10. August 1957 forcierte politisches Handeln. Wiederaufbau und Wirtschaftswachstum, so der Verfasser, habe begangenes Unrecht vergessen lassen, die Nachkriegsgesellschaft belaste damit eine „zweite Schuld“ des Verdrängens und Vergessens. „Noch wenige Jahre und die Holztäfelchen und Schildchen werden verrottet sein. Noch ist es Zeit. Noch könnte etwas getan werden. Oder fühlt man sich bei uns nicht ebenso verpflichtet, den Lagerfriedhof von Gurs instandzusetzen wie die letzten Ruhestätten unserer Soldaten in fernen Ländern zu pflegen?“

Der Karlsruher Oberbürgermeister reagierte prompt. Unterstützt vom Vorsitzenden des Oberrats der Israeliten, Otto Nachmann, nahm er in oft zähen Verhandlungen mit den französischen Behörden und potenziellen Geldgebern etliche Hürden, bis das instandgesetzte Friedhofsareal im März 1963 feierlich eingeweiht werden konnte. Den Schlüssel für die inzwischen auch zum Lernort gewordene Ruhestätte, an deren Pflege und Instandhaltung sich die badischen Heimatorte der hier Bestatteten beteiligen, erhielt der Oberrat für symbolische 99 Jahre. „In dieser Stunde wird man nicht daran vorbeikommen, von Scham und Schuld zu sprechen“, so Oberbürgermeister Klotz in seiner Rede. „Millionen Menschen haben Grund, sich wegen der rassischen Verfolgung zu schämen, aber ich darf auch sagen, dass diese Scham im deutschen Volke vorhanden ist und dass besonders die Jugend nicht begreifen kann, was ihre Eltern zugelassen haben. Es stimmt, dass viele nichts gewusst haben, aber viele wollten auch nichts wissen und wollten ihr Gewissen auch nicht belasten. Die Gleichgültigkeit gegenüber dem Teuflischen, solange man selbst nicht betroffen ist, ist Schuld und gebietet Scham!“

Europäische Dimension des Erinnerns

Seither besuchen Delegationen, vor allem aber badische Jugendgruppen, den Erinnerungsort. Gurs ist darüber hinaus inzwischen auch in Baden auf Gedenktafeln, „Stolpersteinen“, in lokalgeschichtlichen Vorträgen und Publikationen präsent. In Mannheim und Freiburg zeigt ein Verkehrshinweis die Entfernung und Fahrtrichtung nach Gurs an, Mahnung und Denkanstoß zugleich. Seit 2005 beteiligen sich badische Jugendliche an der Ausgestaltung eines zentralen Mahnmals im nordbadischen Neckarzimmern, das alle 137 Städte und Gemeinden im Land symbolisch vernetzt, aus denen Juden deportiert wurden. Für jeden Ort gestalten Schulklassen oder Jugendgruppen zwei Gedenksteine, den einen zum Verbleib in der jeweiligen Gemeinde, den zweiten zur Vervollständigung der Bodenskulptur in Neckarzimmern. Einen ergänzenden 138. Stein hat die 1980 gegründete „Amicale du camp de Gurs“ gestiftet, eine Vereinigung ehemaliger Internierter und ihrer Angehörigen.

In Frankreich wird alljährlich am „Journée de la Déportation“ Ende April an einer nationalen Gedenkstätte wie Gurs der Opfer gedacht. Auf dem ehemaligen Lagerareal erinnern seit Oktober 1994 das Holzgerüst einer rekonstruierten Baracke an die Internierung Tausender und ein historisch nicht authentischer Schienenstrang an die Deportation vieler. Ein „Mémorial universel“ stellt den Konnex zum nationalsozialistischen Lagersystem her, zugleich verdeutlicht es, wie auch die beiden Stelen auf dem 1999 erneut restaurierten Friedhof, die europäische, wenn nicht menschheitliche Dimension des Erinnerns in Gurs: des Erinnerns an mehrfache, politisch wie ethnisch motivierte Deportationen und Internierungen.

Gedenkstättenportal: Deportation nach Gurs

Über die Deportationen nach Gurs informiert ausführlich das Dossier auf dem Gedenkstättenportal der LpB BW.

Deportation nach Gurs

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