Aufgaben von Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinden entscheiden über viele Dinge, die das Leben vor Ort direkt betreffen. Zu ihren Pflichtaufgaben gehört zum Beispiel das Melde- und Passwesen, die Straßen und Schulen in der Gemeinde, aber auch freiwillige Aufgaben wie eine Bibliothek oder ein Schwimmbad zu erhalten. 

Grundsätzlich sind die Gemeinden für alle Probleme und Aufgaben zuständig, die sich in ihrem Gebiet stellen. Welche Aufgaben hat die Gemeinde konkret? Welche Arten von kommunalen Aufgaben gibt es? Darüber informiert diese Seite.
 

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Wer macht was?

Jede politische Ebene hat ihren Aufgabenbereich. Bund und Länder erfüllen Aufgaben, die eine zentrale Planung erfordern. Gemäß dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung sollen jedoch möglichst viele Aufgaben von den Gemeinden und Landkreisen vor Ort erfüllt werden.

„Die Gemeinden sind die Grundlage des Staatsvereins“, so schrieb es schon die Verfassung des Königreichs Württemberg 1819 fest: Das galt damals, das galt auch zuvor schon, das gilt heute noch. Grundsätzlich sind die Gemeinden für alle Probleme und Aufgaben zuständig, die sich in ihrem Gebiet stellen. Diese Allzuständigkeit kann ihnen im Einzelfall nur auf dem Gesetzeswege entzogen werden. Und auch dann nur, wenn sie überfordert sind oder darüber hinausreichende Belange eine umfassendere Lösung wünschenswert oder gar erforderlich machen. So will es das Subsidiaritätsprinzip - nach dem die Aufgaben jeweils auf der untersten möglichen Ebene zu erledigen sind.

Typische Gemeindeaufgaben sind: Kindergärten, Grund- und Hauptschulen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr, Sportplätze und -hallen, Ortsstraßen und die Erschließung von Baugelände.

Für alle Aufgaben, die die Gemeinden nicht selbst erfüllen können, sind Landkreise zuständig. Zu den typischen Kreisaufgaben gehört die Abfallwirtschaft, die Sozial- und Jugendhilfe, der öffentliche Verkehr vor Ort wie zum Beispiel Busse, Krankenhäuser, Sonderschulen und Berufsschulen und die Instandhaltung von Kreisstraßen. Außerdem muss die Kreisverwaltungsbehörde organisiert werden. Mehr Infos zu den Aufgaben des Landkreises

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Überblick: Arten von kommunalen Aufgaben

Kommunale Aufgaben sind nicht auf Dauer festgelegt, sondern entwickeln sich durch wandelnde gesellschaftliche und politische Erwartungen an die öffentliche Verwaltung. Steigende Einwohnerzahlen, höhere Einwohnerdichte, technische Entwicklung, gestiegene Erwartungen an den Umweltschutz, gestiegene Ansprüche durch höheren Lebensstandard führen sowohl der Zahl wie auch dem Umfang und der Intensität nach zu ständig wachsenden Aufgaben wie auch Ausgaben der Kommunen.

Die Gemeinden gehören zur Ebene der Länder, ihre Zuständigkeiten sind abgeleitet. Somit unterliegen die Gemeinden der Rechtsaufsicht des Landes. Die verschiedenen Ebenen sind allerdings heute in vielfältiger Weise miteinander verflochten. Gemeinden nehmen nicht nur Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Der Staat bedient sich ihrer auch zur Erfüllung seiner Aufgaben nach seinen Weisungen.

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Gemeinde gehört die Verwaltung im herkömmlichen Sinn wie Meldeamt, Standesamt, Baurechtsbehörde, aber auch Ordnungsbefugnisse wie z. B. im Umweltschutz. Je mehr Aufgaben eine Gemeinde zu erfüllen hat, desto wichtiger wird die Planung. Hierzu gehört die finanzielle Planung mit mittelfristiger Finanzplanung und Haushaltsplanung, aber auch die fachliche Planung mit einem Gemeindeentwicklungsplan.

Man kann die Aufgaben einer Kommune grob aufteilen in:

  • freiwillige Aufgaben,
  • Pflichtaufgaben
  • und Weisungsaufgaben.

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Freiwillige Aufgaben

Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen (z. B. bei der Baulandumlegung).

Freiwillige Aufgaben sind:

  • Kulturelle Angelegenheiten (z. B. Bücherei, Gemeindehalle, Museum, Theater, Volkshochschule)
  • Betrieb eines Schwimmbades, einer Sportanlage
  • Einrichtung und Pflege von Grünanlagen
  • Ortskernsanierung
  • Zuschüsse an Vereine

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Pflichtaufgaben

Bestimmte Aufgaben werden durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben, so genannte Pflichtaufgaben. Unbedingte Aufgaben wie Gemeindewahlen oder Feuerwehr hat jede Gemeinde zu erfüllen, bedingte Pflichtaufgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes). Bei der praktischen Umsetzung ist der Ermessensspielraum unterschiedlich. Pflichtaufgaben ohne Weisung müssen erfüllt werden, aber über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat. Allerdings sind die Entscheidungsspielräume durch Vorgaben des Landes oder durch Vergabekriterien für Zuschüsse eingeengt. Bei Pflichtaufgaben nach Weisung wird staatlicherseits vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z. B. die Organisierung der Kommunalwahlen.

Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind:

  • Gemeindewahlen
  • Abwasserbeseitigung
  • Versorgungseinrichtungen
  • Verkehrseinrichtungen
  • Soziale Angelegenheiten
  • Feuerwehr
  • Schulen und Kindergärten
  • Friedhof
  • Bauleitplanung

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Weisungsaufgaben

Verpflichtet der Gesetzgeber die Gemeinde zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, spricht man von Weisungsaufgaben. Die Kommunen werden vermehrt zur Erfüllung von Pflichtaufgaben verpflichtet. Sie legen zwar Wert darauf, dass in diesem Fall auch die Kosten vom Bund bzw. vom Land übernommen werden, doch da dies heute nur teilweise der Fall ist, kommen auf die Kommunen immer mehr Kosten zu. Bei der Umsetzung von Weisungsaufgaben hat die Gemeinde auch bei der Durchführung keinen Ermessensspielraum. Sie werden durch gesetzliche Vorschriften genau geregelt. Hierbei unterliegt die Kommune nicht nur der Rechtsaufsicht, sondern auch einer Fachaufsicht.

Die wichtigsten Weisungsaufgaben sind:

  • Parlamentswahlen
  • Angelegenheiten der Ortspolizei
  • Meldewesen
  • Standesamtswesen
  • Gewerberecht und Gaststättenrecht

bei größeren Gemeinden auch:

  • Baurecht und
  • Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde
  • sowie Sozialhilfe

Durch detaillierte gesetzliche Regelungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fachplanungen, Raumordnungs- und Entwicklungsplanung sowie Struktur- und Investitionsprogramme des Bundes und der Länder wurde der Entscheidungsspielraum der Gemeinden vor allem in den 1960er und 1970er Jahren zunehmend eingeengt.

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Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Juni 2023.

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