Baden-Württemberg im Bund

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Staatliche Aufgaben sind zwischen dem Bund und seinen 16 Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesländer besitzen Staatsqualität, haben also eine eigene Landesverfassung, eigene Parlamente, selbstständige Regierungen mit Verwaltungsbehörden sowie eigene Gerichte. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Dazu ist Baden-Württemberg mit einer Landesvertretung in Berlin repräsentiert.

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Was bedeutet Föderalismus?

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ein Bundesstaat. Das Land Baden-Württemberg ist ein Gliedstaat dieses Bundesstaates - so definiert es die Landesverfassung. Grund- und Lebensprinzip des Bundesstaates ist der Föderalismus (lat. foedus = der Bund). Baden-Württemberg agiert und reagiert im Rahmen des Föderalismus auf vier verschiedenen Ebenen: der Landesebene, der Bundesebene (Bundesrat), der Zwischenländer-Ebene und der Bund-Länder-Ebene.

In einem Bundesstaat werden die Erfüllung staatlicher Aufgaben und die Staatsgewalt zwischen dem Bund und den Gliedstaaten verteilt. In der Bundesrepublik gilt der Grundsatz, dass die Länder zuständig sind, soweit nicht dem Bund Befugnisse und Aufgaben durch das Grundgesetz zugewiesen sind (Art. 30 GG). Dieser Gedanke wird in Art. 70 Abs. 1 GG für den Bereich der Gesetzgebung näher ausgeführt:

„Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.“

Tatsächlich sind die Befugnisse in den Bereichen der Gesetzgebung (Legislative), der Regierung und Verwaltung (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) sehr unterschiedlich auf Bund und Länder verteilt. Für alle drei Bereiche gibt es eigenständige Insitutionen in den Ländern. Dennoch erfolgt der größte Teil der Gesetzgebung durch den Bund, während die Länder (Art. 83 GG) mit der Ausführung der Gesetze betraut sind. Die Rechtsprechung ist zwischen Bund (letzte Instanz) und Ländern (erste und zweite Instanz) aufgeteilt. Aus dieser Kompetenzverteilung ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen Bund und Ländern. Die Gegenstände der Gesetzgebung des Bundes sind in Katalogen im Grundgesetz einzeln aufgeführt (u. a. Art. 72–74 und Art. 105 GG).

Ausschließende und konkurrierende Gesetzgebung

Im Bereich der Gesetzgebung stehen dem Bund zu:

  • die ausschließliche Gesetzgebung und
  • die konkurrierende Gesetzgebung.

In die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen etwa die Außen- und Verteidigungspolitik, Fragen der Staatsangehörigkeit, das Währungswesen, der Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, der Grenzschutz etc. Bei der konkurrierenden Gesetzgebung hat der Bund die Gesetzgebungsbefugnis, soweit ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung besteht. Die Länder können jedoch Gesetze erlassen, wenn der Bund von seiner Befugnis keinen Gebrauch macht. Im Laufe der Jahre hat der Bund allerdings sehr extensiven Gebrauch von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemacht.

Bis zur Föderalismusreform im Jahr 2006 konnte der Bund mit der Rahmengesetzgebung einen gesetzlichen Rahmen festlegen, soweit ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung bestand. Diese Rahmenvorschriften mussten aber auch noch Raum lassen für die Ausfüllung durch den Landesgesetzgeber (Art. 75 GG). Zwischen dem Bund und den Ländern gab es allerdings häufig Streit darüber, wie sehr ein Rahmengesetz ins Detail gehen dürfe und welches Maß an substanziellen eigenen Regelungsmöglichkeiten den Ländern belassen werden müsse. Mit der Föderalismusreform wurde der Art. 75 des Grundgesetzes aufgehoben und die Regelungsmaterien teils in die ausschließliche und teils in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes überführt.

Politikverflechtung zwischen Bund, Ländern und auf Zwischenländer-Ebene

Das Streben nach einer „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ (Art. 72,2 GG) überall in Deutschland hat zu einer wachsenden Kooperation und Koordinierung zwischen Bund und Ländern geführt. Aufgabenerledigung und deren Finanzierung sind vielfältig zwischen Bund und Ländern verflochten. Ausdruck dessen sind Gemeinschaftsaufgaben und Steuerverbund, der inzwischen rund zwei Drittel aller Steuereinnahmen umfasst.

Unterhalb der Ministerebene existieren hunderte von Bund-Ländern-Ausschüssen sowie Planungsräte. Am bekanntesten sind die Konferenzen der Regierungschefs der Länder und die Ressortministerkonferenzen von Bund und Ländern (Kultusministerkonferenz, Ständige Konferenz der Innenminister u. a.). Die Folge: Der deutsche Föderalismus erhielt im Laufe der Jahre eine besondere Prägung. Es kam zu einer kontinuierlichen Unitarisierung und zu einem immer dichter werdenden Verbund, für den der Begriff „Politikverflechtung“ verwendet wird. In diesem Verbundsystem dominieren die Regierungen und ihre Bürokratien – auf Kosten der Parlamente. So spricht man heute auch vom „Exekutivföderalismus“.

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Was passiert im Bundesrat?

Baden-Württemberg kann auf vielfältige Weise auf das politische Geschehen in Berlin einwirken. Das wichtigste Gremium hierfür ist der Bundesrat. Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland und das Verfassungsorgan, durch das „die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union“ mitwirken (Art. 50 des Grundgesetzes). Im Bundesrat sitzen sechs der 69 Vertreterinnen und Vertreter aus Baden-Württemberg und wirken dort an der Gesetzgebung des Bundes mit.

Weitere Infos zum Bundesrat

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Wie viele Abgeordnete aus Baden-Württemberg sitzen aktuell im Bundestag?

Im 20. Bundestag sitzen 102 Abgeordnete aus Baden-Württemberg, darunter 37 Frauen, wie die interaktive Sitzverteilung auf der Webseite des Bundestags zeigt. Damit sitzen im aktuellen Bundestag mehr Abgeordnete aus Baden-Württemberg als 2017. Damals waren es 96. Die Abgeordneten ziehen über Direktmandate in den Bundestag ein, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen in ihrem oder seinem Wahlkreis erhält. Baden-Württemberg war bei der Bundestagswahl in 38 Wahlkreise eingeteilt. 33 Direktmandate gingen bei der letzten Bundestagswahl 2021 an die CDU, vier an die Grünen und ein Direktmandat an die SPD. Die übrigen der insgesamt 102 Abgeordneten aus Baden-Württemberg wurden über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag gewählt.

Übersicht über alle Abgeordneten im 20. Bundestag

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Welche Funktion hat die Landesvertretung?

Die Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin liegt im Botschaftsviertel am Tiergarten, nahe dem Bundestag, Bundesrat, dem Bundespräsidialamt und dem Bundeskanzleramt. Hier vertritt der Bevöllmächtigte des Landes beim Bund die Interessen Baden-Württembergs auf Bundesebene. Gleichzeitig gilt das Haus als „Schaufenster“, da Veranstaltungen und Ausstellungen hier das Bundesland präsentieren.

Koordinationsstelle

Die Landesvertretung hat die zentrale Aufgabe, Landes- und Bundespolitik miteinander zu koordinieren. Die Mitwirkung Baden-Württembergs an der Gesetzgebung und Verwaltung erfolgt zwar über den Bundesrat, doch bereitet die Landesvertretung die Sitzungen für die Vertreter:innen aus Baden-Württemberg vor. Sie unterstützt dabei, in den Ausschüssen des Bundesrates Unterlagen aufzubereiten, Stellungnahmen zu erarbeiten, Anträge zu formulieren und die eigenen Vorlagen mit anderen Ländern abzustimmen. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium und den Fachministerien in Stuttgart nötig.

Gleichzeitig hält die Landesvertretung engen Kontakt zum Bundestag und zur Bundesregierung. Dafür nehmen die Beschäftigten der Landesvertretung regelmäßig an Plenar- und Ausschusssitzungen des Bundestags teil. Über Änderungen bei der Gesetzgebung, neue Entwicklungen und Tendenzen kann so frühzeitig nach Stuttgart berichtet werden. Auch kann die Landesvertretung Anliegen aus der Landeshauptstadt in Berlin bei Ausschussberatungen vortragen und Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen.

Schaufenster

Darüber hinaus ist die Landesvertretung das „Schaufenster“ Baden-Württembergs in der Bundeshauptstadt. Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen bieten eine gute Möglichkeit zu einer Darstellung von Baden-Württemberg in Berlin. Gleichzeitig ist die Landesvertretung eine Begegnungsstätte für Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker:innen, für Vertreter:innen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Verbände und der Kirchen. Auch werden hier Kontakte zu den ausländischen Botschaften gepflegt und ausgebaut.

Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes beim Bund

Staatssekretär für Medienpolitik mit Stimmrecht in der Regierung und Bevollmächtigter des Landes beim Bund ist Rudolf Hoogvliet (* 1958).

Der gebürtige Niederländer studierte Politikwissenschaft und Pädagogik in Stuttgart. Hier gehörte er 1983 zu den Organisatoren der Menschenkette von Stuttgart nach Neu-Ulm, einer Großdemonstration der Friedensbewegung.

1989 wurde Hoogvliet in den Landesvorstand der Grünen Baden-Württemberg gewählt. Für den Vorstand der Landtagsfraktion war er viele Jahre lang als Berater tätig. Außerdem arbeitete er als Wahlkampfmanager der Grünen, unter anderem 2002, 2005 und 2009 für die Bundestagswahl. Von 2011 bis 2021 war Hoogvliet Regierungssprecher für die Landesregierung unter Winfried Kretschmann und leitete die Pressestelle im Staatsministerium.

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: April 2022

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