Gemeinden in Baden-Württemberg

Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Die Gemeinden dürfen sich selbst verwalten: Sie regeln Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung.

Kommunen entscheiden über viele Dinge, die das Leben vor Ort direkt betreffen. Zu ihren Pflichtaufgaben gehört zum Beispiel das Melde- und Passwesen, die Müllabfuhr, die Straßen und Fußwege in der Gemeinde, aber auch freiwillige Aufgaben wie eine Bibliothek oder ein Schwimmbad. 

Was ist der Unterschied zwischen Kommune und Gemeinde? Welche Aufgaben und Stellung hat die Gemeinde in Baden-Württemberg? Ein Überblick.

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Was ist eine Gemeinde? Kurz erklärt

Was sind Gemeinden? 

Als Gemeinde bezeichnet man sowohl die unterste Verwaltungseinheit in Deutschland wie auch das soziale Gebilde der Menschen, die in einer Gemeinde leben. Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Hier können Bürgerinnen und Bürger Kommunalpolitik hautnah erleben. Sie können sich einbringen und mitgestalten.

Was machen Gemeinden?

Gemeinden sind zuständig für die Versorgung der Menschen. Die Gemeinden dürfen sich selbst verwalten: Sie regeln Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung. Kommunen entscheiden über viele Dinge, die das Leben vor Ort direkt betreffen. Zu ihren Pflichtaufgaben gehört zum Beispiel das Melde- und Passwesen, die Müllabfuhr, die Straßen und Fußwege in der Gemeinde, aber auch freiwillige Aufgaben wie eine Bibliothek oder ein Schwimmbad. 

Wie viele Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Gemeinden. Davon werden 315 als Stadt bezeichnet. Die bevölkerungsreichste Stadt ist die Landeshauptstadt Stuttgart mit rund 630.000 Einwohnern, gefolgt von Mannheim (ca. 314.000) und Karlsruhe (ca. 307.000). Die kleinste Kommune im Land ist Böllen im Landkreis Lörrach mit rund 100 Einwohnern. Insgesamt leben in Baden-Württemberg 11,1 Millionen Menschen.

Was ist der Unterschied zwischen Gemeinde und Kommune?

Der Begriff Kommune stammt aus dem Lateinischen und heißt wörtlich übersetzt Gemeinde. Der Begriff umfasst aber noch mehr. Kommune ist ein Sammelbegriff für die unterste Ebene von Politik und Verwaltung in Deutschland. Zu den Kommunen zählen neben den 1.101 Gemeinden auch die 35 Landkreise und 9 Stadtkreise. 

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Die Gemeindeordnung in Baden-Württemberg

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist ein Landesgesetz, das Wesen und Aufgaben der Gemeinden definiert und deren Verfassung und Verwaltung regelt. Sie enthält Festlegungen zur Rechtsstellung der Bürgerschaft sowie zu Stellung und Aufgaben des Gemeinderates und des Bürgermeisters. Außerdem werden die Belange der Gemeindewirtschaft und der Aufsicht geregelt.

Aufgaben der Gemeinde

Im Einzelnen geregelt ist die Erfüllung der kommunalen Aufgaben in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Die Gemeinden fördern das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft und erfüllen die ihnen von Bund und Land zugewiesenen Aufgaben (§ 1 Abs. 2 GemO). Die Gemeinden verwalten alle öffentlichen Aufgaben in ihrem Gebiet allein und unter eigener Verantwortung (§ 2 Abs. 1 GemO), soweit dies nicht Gesetze anders bestimmen. In den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit schaffen die Gemeinden die öffentlichen Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind.

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  • § 1 Gemeindeordnung – Begriff der Gemeinde

    (1) Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates.
    (2) Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner und erfüllt die ihr von Land und Bund zugewiesenen Aufgaben.
    (3) Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers.
    (4) Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft.

  • § 2 Gemeindeordnung – Wirkungskreis

    (1) Die Gemeinden verwalten in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben allein und unter eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen.
    (2) Die Gemeinden können durch Gesetz zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden (Pflichtaufgaben). Werden neue Pflichtaufgaben auferlegt, sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.
    (3) Pflichtaufgaben können den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung auferlegt werden (Weisungsaufgaben); das Gesetz bestimmt den Umfang des Weisungsrechts.
    (4) In die Rechte der Gemeinden kann nur durch Gesetz eingegriffen werden. Verordnungen zur Durchführung solcher Gesetze bedürfen, sofern sie nicht von der Landesregierung oder dem Innenministerium erlassen werden, der Zustimmung des Innenministeriums.

Welchen Aufgaben hat die Gemeinde?

„Die Gemeinden sind die Grundlage des Staatsvereins“, so schrieb es schon die Verfassung des Königreichs Württemberg von 1819 fest: Das galt damals, das galt auch zuvor schon, das gilt heute noch. Grundsätzlich sind die Gemeinden für alle Probleme und Aufgaben zuständig, die sich in ihrem Gebiet stellen.

Man kann die Aufgaben einer Gemeinde grob aufteilen in freiwillige Aufgaben, Pflichtaufgaben und Weisungsaufgaben. 

Mehr erfahren: Aufgaben einer Gemeinde

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    Welche Stellung hat die Gemeinde?

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein dezentral und föderal organisiertes politisches System. Das bedeutet, es existieren mehrere eigenständige politische Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) mit eigenen inhaltlichen Zuständigkeiten, eigener Finanzwirtschaft und einem dazugehörenden politischen Willensbildungsprozess. Staatsqualität besitzen jedoch nur Bund und Länder.

    Die Gemeinden haben in Baden-Württemberg eine große Bedeutung. Das Recht auf Selbstverwaltung ist im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ausdrücklich festgehalten. Wichtige Bereiche der Gemeindehoheit sind die Personal- und Organisationshoheit sowie die Planungs- und Abgabenhoheit. Dem rechtlichen Status nach sind die Gemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts, sogenannte „Gebietskörperschaften“.

    Mehr erfahren: Stellung der Gemeinde

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    Wie viele Städte und Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg?

    Baden-Württemberg hat seit dem Abschluss der Gebiets- und Verwaltungsreform in den 1970er-Jahren und dem Zusammenschluss weiterer Gemeinden aktuell 1.101 Gemeinden. Diese verteilen sich wie folgt: 786 Gemeinden und 315 Städte – darunter 9 Stadtkreise (kreisfreie Städte) und 95 Große Kreisstädte. Außerdem gibt es zwei unbewohnte gemeindefreie Gebiete.

    Die Städte im Überblick

    Großstädte

    Baden-Württemberg ist nach wie vor ein Land der kleinen und mittleren Gemeinden. Von der Bevölkerung leben über 50 Prozent in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern. Nur 102 Städte haben mehr als 20.000 Einwohner, nur neun sind Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern (Quelle: Statistisches Landesamt, Stand 2022):

    StadtEinwohnerStatus
    1. Stuttgart632.200Stadtkreis
    2. Mannheim314.400Stadtkreis
    3. Karlsruhe307.200Stadtkreis
    4. Freiburg234.400Stadtkreis
    5. Heidelberg161.500Stadtkreis
    6. Ulm128.300Stadtkreis
    7. Pforzheim127.100Stadtkreis
    8. Heilbronn126.800Stadtkreis
    9. Reutlingen117.000Große Kreisstadt

    Kreisfreie Städte

    In Baden-Württemberg gibt es neun kreisfreie Städte, auch Stadtkreise genannt. Das sind Städte, die keinem Landkreis angehören.

    Baden-BadenHeilbronnPforzheim
    Freiburg im BreisgauKarlsruheStuttgart
    HeidelbergMannheimUlm

    Große Kreisstädte

    Als Große Kreisstadt dürfen sich Städte bezeichnen, die über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Unter den 1.101 Gemeinden im Land sind 95 Große Kreisstädte. In Großen Kreisstädten und kreisfreien Städten trägt das Stadtoberhaupt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin.

    Liste der 95 Großen Kreisstädte

    1. Aalen 2. Achern 3. Albstadt  
    4. Backnang 5. Bad Mergentheim 6. Bad Rappenau  
    7. Bad Waldsee 8. Balingen 9. Biberach an der Riß
    10. Bietigheim-Bissingen 11. Böblingen 12. Bretten
    13. Bruchsal 14. Bühl 15. Calw
    16. Crailsheim 17. Ditzingen 18. Donaueschingen
    19. Ehingen (Donau) 20. Eislingen/Fils 21. Ellwangen (Jagst)  
    22. Emmendingen 23. Eppingen 24. Esslingen am Neckar  
    25. Ettlingen 26. Fellbach 27. Filderstadt  
    28. Freudenstadt 29. Friedrichshafen 30. Gaggenau  
    31. Geislingen an der Steige 32. Giengen an der Brenz 33. Göppingen  
    34. Heidenheim an der Brenz 35. Herrenberg 36. Hockenheim  
    37. Horb am Neckar 38. Kehl 39. Kirchheim unter Teck  
    40. Konstanz 41. Kornwestheim 42. Lahr/Schwarzwald  
    43. Laupheim 44. Leimen 45. Leinfelden-Echterdingen  
    46. Leonberg 47. Leutkirch im Allgäu 48. Lörrach  
    49. Ludwigsburg 50. Metzingen 51. Mosbach  
    52. Mössingen 53. Mühlacker 54. Nagold
    55. Neckarsulm 56. Nürtingen 57. Oberkirch
    58. Offenburg 59. Öhringen 60. Ostfildern
    61. Radolfzell am Bodensee 62. Rastatt 63. Ravensburg
    64. Remseck am Neckar 65. Reutlingen 66. Rheinfelden (Baden)
    67. Rheinstetten 68. Rottenburg am Neckar 69. Rottweil
    70. Schorndorf 71. Schramberg 72. Schwäbisch Gmünd
    73. Schwäbisch Hall 74. Schwetzingen 75. Sindelfingen
    76. Singen (Hohentwiel) 77. Sinsheim 78. Stutensee
    79. Tübingen 80. Tuttlingen 81. Überlingen
    82. Vaihingen an der Enz 83. Villingen-Schwenningen 84. Waghäusel
    85. Waiblingen 86. Waldkirch 87. Waldshut-Tiengen
    88. Wangen im Allgäu 89. Weil am Rhein 90. Weingarten
    91. Weinheim 92. Weinstadt 93. Wertheim
    94. Wiesloch 95. Winnenden    

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    Hintergrund-Info

    Wie wird aus einer Gemeinde eine Stadt?

    Einer Gemeinde kann auf Antrag die Bezeichnung „Stadt“ verliehen werden, wenn sie nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen „städtisches Gepräge“ trägt. So ist es in der Gemeindeordnung festgelegt. 

    Für diese Entscheidung sind vor allem folgende Punkte wichtig:

    • Der Ort hat mindestens 10.000 Einwohner, von denen der Hauptanteil in einem geschlossenen Siedlungsgebiet lebt.
    • Es müssen genügend Straßen, Gehwege, Parkplätze, Grünanlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen vorhanden sein sowie eine angemessene ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten in einem sich als Zentrum abzeichnenden Teil der Gemeinde.
    • Industrie- und Gewerbebetriebe sind in maßgeblicher Zahl und Größe vorhanden.
    • Der Ort hat die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und etwa neues Bau- und Gewerbegelände zu erschließen.
    • Die Gemeinde sollte Mittelpunkt ihres Verwaltungsraums sein, das heißt, sie muss für die umliegenden Gemeinden eine zentralörtliche Funktion erfüllen, etwa im Schulwesen oder bei der ärztlichen Versorgung.

    Quelle: Pressemitteilung Regierung BW


    Grafik: Die Städte in Baden-Württemberg auf einen Blick

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    Interaktive Karte von Baden-Württemberg

    Bezirke, Regionen, Kreise und Städte Baden-Württembergs: Die interaktive Karte auf der Webseite des Staatsministeriums gibt einen Überblick. Dabei kann man von der Landesebene bis zum Landkreis navigieren.

    Karte

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    Wie finanziert sich eine Gemeinde?

    Kommunale Finanzen und Rechtsaufsicht

    Einfach erklärt: Kommunale Finanzen

    Die Gemeinden brauchen Geld, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

    Dafür können sie eigene Steuern erheben: zum Beispiel die Grundsteuer oder die Hundesteuer. Besonders wichtig sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Sie wird von den am Ort ansässigen Wirtschaftsunternehmen bezahlt.

    Außerdem bekommen die Kommunen einen Anteil der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Für besondere Aufgaben, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten, erhalten die Gemeinden noch Extrageld. Dazu sagt man auch Schlüsselzuweisungen.

    Texte aus: Baden-Württemberg einfach kennenlernen – eine Landeskunde, Bd. 2. Bestellen im LpB-Shop

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    Einnahmen der Gemeinden

    Das Funktionieren einer Gemeinde setzt eine angemessene Finanzausstattung voraus, die eine eigenverantwortliche, dauerhafte Erfüllung der kommunalen Aufgaben erlaubt. Die Einnahmen der Gemeinden fließen vor allem aus drei Quellen:

    • Steuereinnahmen
    • Finanzzuweisungen
    • Gebühren.

    Im Durchschnitt trägt jede der Einnahmearten zu rund einem Drittel zum Gemeindehaushalt bei, doch die Abweichungen vom Durchschnitt sind teilweise erheblich:

    Steuereinnahmen (eigene und anteilig)

    • Gewerbesteuer (von Unternehmen aus dem Ort)
    • Grundsteuer (von Wohnungs- und Hausbesitzern)
    • Hundesteuer (von Hundebesitzern)
    • Anteil an Einkommensteuer (von Beschäftigten)
    • Anteil an Umsatzsteuer (von allen durch ihre Einkäufe). 

    Dabei kommt etwa die Hälfte der Einnahmen durch die Gewerbe- und Grundsteuer. Diese sind mit einem kommunalen Hebesatzrecht versehen. Das bedeutet: Die Gemeinde kann ihr Steueraufkommen in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen. An der Einkommen- und Umsatzsteuer sind die Gemeinden beteiligt. Diese Steuerarten machen einen erheblichen Anteil an den kommunalen Steuereinnahmen aus.

    Finanzzuweisungen von Land, Bund und EU

    Finanzzuweisungen können frei gewährt werden, dann fließen sie wie Steuern zur freien Verwendung durch die Gemeinde. Hierzu gehören Zahlungen, die Ungleichheiten in der Finanzausstattung der Gemeinden bis zu einem gewissen Grade ausgleichen sollen („Finanzausgleich“). Zuweisungen für gesetzliche Aufgaben kommen hinzu, etwa für Schulbau oder Sozialleistungen. Hier fordern die Gemeinden den vollen Ausgleich für Ausgaben, die ihnen auferlegt sind („Konnexitätsprinzip“, in der Landesverfassung in Art. 71,3 verankert). Finanzzuweisungen können auch projektgebunden sein. Damit sollen die Gemeinden zu einem bestimmten Verhalten bewogen werden, d. h. der Geber legt fest, ob und unter welchen Bedingungen Geld gegeben werden kann („Goldener Zügel“). Ob sie solche Angebote annehmen wollen, steht den Gemeinden frei.

    Gebühren, Entgelte, Beiträge

    Diese Einnahmen unterscheiden sich von den Steuern, da sie an bestimmte Leistungen der Gemeinde geknüpft sind. Während Gebühren laufend erhoben werden, sind Beiträge meistens einmalige Abgaben. Zu den Gebühren und Beiträgen gehören zum Beispiel:

    • Gebühren für Kindergarten, Müllabfuhr oder Friedhofsnutzung
    • Beiträge für Schwimmbad, Personalausweis oder Trauung
    • Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung oder für die Anlieger von Straßen.

    Grundlage für die Gebührenerhebung sind die Kommunalabgabengesetze der Länder. In welchem Umfang Gebühren erhoben werden, liegt jedoch im Ermessen der Kommune. Im Gegensatz zu den Steuern sind Gebühren auch eine wichtige Finanzierungsquelle der Landkreise.

    Andere Einnahmen

    Andere Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Mieten und Waldbesitz können hinzukommen. Reichen die Einnahmen nicht, können zur Finanzierung von Investitionen Kredite aufgenommen werden, doch die müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden – wie auch der gesamte Haushalt der Gemeinde.

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    Kommunal- und Rechtsaufsicht

    Die Kommunalaufsicht ist eine besondere Form der Rechtsaufsicht und beschreibt die staatliche Kontrolle über das Handeln der Kommunen. In Baden-Württemberg gehört diese Aufsicht zu den Aufgaben der vier Regierungspräsidien in Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen. Sie kontrollieren, ob kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten rechtmäßig ablaufen und überprüfen die Haushalte der Stadt- und Landkreise sowie der Großen Kreisstädte. Außerdem beaufsichtigen die Regierungspräsidien Schulen, Polizeidirektionen und Apotheken. Auch die Sparkassen, deren Träger Landkreise, Städte, Gemeinden und zwei Zweckverbände sind, stehen unter der Rechtsaufsicht der Regierungspräsidien.

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    Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Juni 2023.

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