Landeswappen von Baden-Württemberg

Das Landeswappen von Baden-Württemberg wurde vom Landtag 1954 als „Symbol der Einheit und der Vielfalt“ beschlossen. Die gewählte Darstellung sollte zudem dazu dienen, die Traditionen der früheren Länder und der Landesteile zu bewahren. Wie entstand das Wappen? Was ist auf dem Wappen abgebildet? Darüber informiert diese Seite.

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Autor: Wilfried Setzler

Der Text von Wilfried Setzler erschien unter dem Titel „Das Landeswappen. Sinnbild der historischen Wurzeln des Landes Baden-Württemberg“ in dem „Baden-Württembergische Erinnerungsorte“ anlässlich des 60. Jahrestages von Baden-Württemberg. Darin werden 51 Erinnerungsorte Baden-Württembergs vorgestellt.

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Historische Wurzel Baden-Württembergs

Der Gründung des Landes Baden-Württemberg waren heftige und leidenschaftlich geführte Auseinandersetzungen vorangegangen. Doch nach dem Volksentscheid vom 9. Dezember 1951, in dem sich die Wähler mehrheitlich für den Zusammenschluss der von den Alliierten geschaffenen Länder (Süd-)Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ausgesprochen hatten, schritt die Bildung des neuen Landes zügig voran. Bereits am 9. März 1952 fanden im Gesamtland Wahlen zur Verfassunggebenden Landesversammlung statt.

Am Freitag, den 25. April 1952 konnte Reinhold Maier, der aufgrund des Wahlergebnisses für viele überraschend gerade zum Ministerpräsidenten gewählt worden war,feststellen, dass um 12 Uhr 30 Minuten durch seine Erklärung die alten Länder zu einem Bundesland vereinigt seien.

„Die Regierung machte sich mit Elan an die ihr übertragenen Aufgaben und erließ mit einer Präzision, die an die eines Uhrwerkes erinnerte, eine Verordnung nach der anderen, so dass schon Anfang Dezember der Aufbau der Verwaltung im Wesentlichen abgeschlossen war“, resümierte die Stuttgarter Zeitung zum Jahresende 1952. Doch noch verfügte das Land über keine Verfassung, hatte weder einen Namen noch ein Wappen. Die Beratungen über die dauerhaften Symbole des neuen Staates zogen sich hin. Sie erwiesen sich als außerordentlich schwierig, insbesondere, was den Namen und das Wappen anbelangte, die symbolhaft für das ganze Bundesland stehen sollten.

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Der Name „Baden-Württemberg“: Ängste, Vorbehalte, Ressentiments

Wer nun glaubte, durch die geglückte Vereinigung der drei Länder sei der vorhergehende Streit um die Neugliederung aus der Welt, vergessen, bewältigt, überwunden, der wurde rasch enttäuscht.

Noch einmal traten in den Parlamentsdebatten und in der öffentlichen Meinung all die alten, in der Vergangenheit wurzelnden Ängste, Vorbehalte und Ressentiments lautstark und vielfältig zu Tage. In der Auseinandersetzung spielten Befürchtungen und Irrationales eine große Rolle. Wieder wurde vor allem historisch argumentiert. So beschworen selbst jene, die sich durchaus rational und konstruktiv mit der Vereinigungsfrage auseinandersetzten, als Zeugen ihrer Argumente die Vergangenheit, die Geschichte der beiden Länder Baden und Württemberg und konstatierten – je nach Lager –unterschiedliche oder gemeinsame Herkunft, Kultur, Wirtschaft oder Sprache.

Klar war allen Parlamentariern, dass das neue Land einen Namen und ein Wappen benötigte. Bei den diesbezüglichen Debatten zeigte sich im Landtag mehrheitlich der parlamentarische Wille, die Gegensätze zu überbrücken und eine integrative, von einer breiten Mehrheit getragene Lösung zu finden. Dies bestätigte sich auch bei der langen und hartnäckig geführten Diskussion um den Namen, die sich schließlich auf die Frage zuspitzte, ob das neue „Schwaben“ zu nennen oder ob ein „Bindestrichname“ zu wählen sei.

Für die Entscheidung spielten, wie man den Reden der Parlamentarier entnehmen kann, vor allem zwei Überlegungen eine wichtige Rolle: So war man sich zum einen einig, dass der neue Name „für Jahrzehnte, unter Umständen für Jahrhunderte die politische Bezeichnung des Raumes im Südwesten“ der Bundesrepublik festlegte. Zum andern wollte man bei der Namengebung – nach der Verbitterung und der Frustration über die Art und Weise des Volksentscheids – das „Empfinden einer Annexion durch Württemberg“ vermeiden.

Und so entschieden sich schließlich am 4. November 1953 in dritter Lesung bei namentlicher Abstimmung zunächst 70 der 109 Abgeordneten gegen den Namen Schwaben; 39 waren dafür. Danach stellte sich nur noch die Frage, ob das Land nun Baden-Württemberg oder Württemberg-Baden heißen solle. Das Ergebnis war eindeutig: 85 Abgeordnete stimmten für Baden-Württemberg.

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Die Landesfarben: Schwarz-Rot-Gold?

Geklärt wurde schließlich auch die Frage der Landesfarben, die vor allem auf Fahnen und Flaggen wahrgenommen werden, aber auch das Layout von Publikationen der Landesregierung oder Werbeträgern mit bestimmen.

Die Landesregierung hatte zunächst die Farben Schwarz-Rot-Gold favorisiert,die von 1946 an auch das ehemalige Land Württemberg-Baden geführt hatte. Diese Farbkombination, die zudem einst schon auch die Weimarer Republik gewählt hatte, galt seit der 1848er-Revolution als Zeichen der Demokratie. Diesem Vorschlag widersprach die CDU und führte ins Feld, Schwarz-Rot-Gold seien auch die Farben der Bundesrepublik, was leicht zu Verwechslungen führen könne. Zudem konterkariere dies das föderalistische Prinzip der Bundesrepublik.

Die Oppositionspartei beantragte deshalb an Stelle von Schwarz-Rot-Gold eine zweibahnige Kombination mit Schwarz-Gold zu wählen. Diesem Vorschlag schloss sich dann auch der Verfassungsausschuss mehrheitlich an, zumal bei Schwarz-Gold alle drei ehemaligen Bundesländer mit mindestens einer ihrer alten Farben vertreten waren.

Nach so viel Einigkeit hätte man nun auch eine schnelle Lösung für das Landeswappen erwarten können. Doch als dann am 11. November 1953, nach 18-monatiger Beratung mit 102 Ja-, fünf Neinstimmen und sieben Enthaltungen die Verfassung des Landes mit dem Namen Baden-Württemberg und den Landesfarben Schwarz-Gold verabschiedet werden konnte, war die Wappenfrage noch immer ungeklärt und umstritten. Deshalb hieß es dazu im Artikel 24 lapidar: „Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.“

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Das Wappen von Baden-Württemberg

Ein Symbol so wichtig wie der Name

Die Rivalitätsdebatten zwischen Abgeordneten aus Baden, vornehmlich Südbaden, und aus Württemberg, zwischen Einigungsgegnern und Befürwortern, konzentrierten sich nun auf das künftige Wappen des Landes, das man für ein ebenso wichtiges Symbol hielt, wie den Namen. Man stritt zwar sachlicher, aber meist mit unverkennbarem Patriotismus, mit den gleichen Argumenten und mit derselben Hartnäckigkeit wie bei dem Namen nun um die Gestaltung des Wappens.

Um dies zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass in den 1950er-Jahren die Heraldik eine neue Blüte erlebte. Wappen galten uneingeschränkt als Bild- und Hoheitszeichen staatlicher und kommunaler Herrschaft, als Insignien der staatlichen Macht und ihrer Repräsentation, zudem als visuelle Symbole, die in konzentrierter Form Aussagen über die Geschichte, das Selbstverständnis und die politischen Ziele des Wappenträgers machen. Als Medium politischer Kommunikation schrieb man ihnen außerdem eine integrierende und identitätsstiftende Funktion zu.

Alle Länder der 1949 gegründeten Bundesrepublik haben Staatswappen mit ihren alten heraldischen Figuren eingeführt, ja selbst die in der Nachkriegszeit selbstständig gewordenen afrikanischen Staaten schlossen sich diesem europäischen Brauch an. Einigkeit herrschte darüber, dass „ein Staat ohne Symbole nicht als solcher identifizierbar“ und „hoheitliches Handeln ohne Rückgriff auf ein sichtbares Merkmal nicht denkbar“ sei, wie es später einmal formuliert wurde. Heute verschwinden auf amtlichen Briefköpfen, insbesondere bei den Kommunen, die Wappen mehr und mehr. An die Stelle heraldischer Formen, Farben und Bilder treten neuartige Zeichen, Wortmarken oder Logos. Diese neuen Symbole sollen für Modernität und zukunftsorientierte Dynamik stehen, zudem zu einem neuen Wir-Gefühl beitragen. Die „Corporate Identity“ beinhaltet gar eine „Corporate Language“: „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“

Inspirationen

In den frühen 1950er-Jahren waren die Landtagsabgeordneten, wie bei der Namendebatte, zwar auch von der Identitätsstiftung des Landessymbols, des Wappens, überzeugt, ansonsten aber von anderen Vorstellungen geprägt und beseelt. Vor allem war man - was das Wappenbild anbelangt - weniger zukunfts-, als eher vergangenheitsbezogen.

Fast alle Redner zu diesem Thema suchten eine Lösung mit alten heraldischen Symbolen, beispielsweise nach diesem Muster: Auf dem Wappenschild sollen rechts die Hirschstangen, das Wappen Württembergs, links der Schrägbalken, das Wappen Badens, zu sehen sein, etwa so wie auf dem Wappen des von den Amerikanern geschaffenen Landes Württemberg-Baden, „und womöglich noch das hohenzollerische Wappen irgend wie mit dazu“. Selbst der KPD-Abgeordnete Erwin Eckert, der gegen solche Symbole, als „feudalistische“ Zeichen wetterte, blieb mit seinem Vorschlag, die alte Fahne des Bauernaufstands mit dem Bundschuh zu nehmen, der Historie verhaftet.

Ein Beispiel dafür, wie vehement bis zum Schluss immer wieder etwas „Modernes“, „Neues“, „Nüchternes“ eingefordert wurde, der eigene Vorschlag sich dann aber an uralten traditionellen Vorbildern orientierte, bietet eine Rede des badischen CDU-Abgeordneten Hermann Person im April 1954: „Man müßte doch heute einmal so weit sein“, meinte er, „daß man abkommt von den Löwen, von den Greifen und Hirschen“, von den „Symbolen monarchistischer Dynastien“, von der „romantischen Traditionsschwärmerei“, vom „Zeitalter der Postkutschen“. Doch schlug er dann selbst, wohl um eine vermeintliche württembergische Dominanz im neuen Wappen zu verhindern, ein neues Wappen vor, das den alten badischen Schrägbalken in den württembergischen Farben zeigt.

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Gutachten der Staatsarchive

Nun war das Entwerfen eines neuen Wappens gar nicht so einfach, schließlich benötigte man dazu Sachkenntnis, insbesondere heraldisches Wissen.

Deshalb und um in der Sache voranzukommen, hatte der Verfassungsausschuss des Landtags schon am 9. Juli 1952 die Staatsarchive der drei alten Länder mit Gutachten beauftragt. Auch in ihren Stellungnahmen spiegeln sich noch einmal die Gegensätze zwischen den „Schwaben“ und den Südbadenern. Der Direktor des Generallandesarchivs in Karlsruhe schlug eine Kombination der alten badischen und württembergischen Wappen vor, bei dem, wie selbstverständlich, das badische Wappen auf der vornehmeren Seite untergebracht war.

Doch seine beiden Kollegen in Stuttgart und Sigmaringen entwickelten eine gänzlich andere Vorstellung. Ihre Grundlage war ein Gedanke von Hansmartin Decker-Hauff, zuständig im Stuttgarter Staatsarchiv für den Sektor Heraldik. Dieser hatte schon im Februar 1952 notiert: „Tatsächlich aber ist der Südweststaat in der glücklichen Lage, dass sein Wappen sozusagen bereits existiert, dass nur noch zugegriffen werden braucht.“ Sein Vorschlag war, auf die Stauferzeit zurückzugreifen, in der das Land letztmals vereint gewesen sei, und das alte Löwenwappen des mit den Staufern erloschenen Herzogtums Schwaben wieder einzuführen.

Interessant ist, dass die beiden Archivdirektoren – wohl badische Ängste berücksichtigend –, jeden Hinweis darauf vermieden, dass ja auch schon der württembergische König neben seinen Hirschgeweihen diese Stauferlöwen geführt hatte.

Ein Symbol der Einigung

Im Verlauf der weiteren Diskussion verständigte man sich auf Grundsätzliches. Die Parlamentarier waren sich darüber einig: Das Wappen muss dazu dienen, die Gegensätze zwischen den früheren Ländern zu überbrücken, es muss zu einem Integrationsfaktor werden, zu einem Symbol der neuen Einheit. Es sollte – so allgemeiner Konsens – die „historische Entwicklung irgendwie zum Ausdruck bringen“, „an die historischen Länder, an die Geschichte anknüpfen“, aber nicht die Gegensätze sondern die Gemeinsamkeiten von Baden und Württemberg aufzeigen, die gemeinsamen historischen Wurzeln.

Und genau darauf zielte der endgültige Vorschlag der beiden Staatsarchive Stuttgart und Sigmaringen. Das neue Wappen solle die geschichtliche Dimension, die historischen Wurzeln des Landes aufzeigen und zwei wesentliche Elemente verdeutlichen, nämlich zum Einen, dass einst zur glanzvollen Stauferzeit das neue Land gewissermaßen schon einmal vereint war, und zum Zweiten, dass in der Nachstauferzeit bis zur großen Napoleonischen Flurbereinigung zu Beginn des 19. Jahrhunderts neben Baden und Württemberg auch noch andere Territorien, andere Herrschaften, auf dem Gebiet Baden-Württembergs existiert hatten.

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Die einstige Kleinstaaterei

Das Stauferwappen, so ihre Meinung, sollte angereichert werden durch einen Hinweis auf die wichtigsten in der Napoleonischen Ära untergegangenen Länder, die sich teilweise eine eigene Tradition, eine gewisse Identität bis heute bewahrt haben. Neben Baden und Württemberg, die einst allerdings „herausragten“, seien dies vor allem die größeren Teile, Regionen oder Herrschaftsgebiete gewesen: Franken, Hohenzollern, Vorderösterreich, die Pfalz.

Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass bis zur Zeit Napoleons, also – von damals an gerechnet – bis vor rund 150 Jahren, der deutsche Südwesten territorial zersplittert und in viele Herrschaftsgebiete unterteilt war. Mehrere hundert Klein- und Kleinststaaten oder staatenähnliche Gebilde ganz unterschiedlichen Zuschnittes, unterschiedlicher Größe, Regierungsformen und Verfassungen existierten auf dem Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg. Da standen Fürstentümer neben Klosterstaaten, Reichsstädte neben reichsunmittelbaren Dörfern. Herzöge, Grafen, Bischöfe, Äbtissinnen, Patrizier, Prälaten, Ritter verfügten über Herrschaften, die mitunter gerade mal einen Weiler mit vier oder fünf Bauernhöfen umfassen konnten.

Bunter Fleckenteppich: Die Herrschaftsverhältnisse

Das nach Fläche und Bevölkerung größte Land in diesem bunten Fleckenteppich war das Herzogtum Württemberg mit etwa 650.000 Einwohnern. Aber auch dieses war keineswegs ein abgerundetes Territorium. Es besaß reichlich Ex- und Enklaven, war von anderen Herrschaften durchlöchert, bildete ein zusammengesetztes Konglomerat verschiedenster Rechtstitel. Gleichwohl verfügte es im Vergleich mit den anderen über die größte innere und räumliche Geschlossenheit.

An zweiter Stelle, gerechnet nach Fläche und Menschen, folgten die Besitzungen des Hauses Österreich, die von der Donau bis zum Rhein reichten und von immerhin 400.000 Menschen bewohnt wurden. Zu ihnen gehörten neben den Donaustädten Riedlingen, Munderkingen, Saulgau, Ehingen und Mengen unter anderem die Grafschaft Tettnang sowie die Grafschaft Hohenberg mit den Städten Rottenburg und Horb, die Landgrafschaft Nellenburg, die vier Waldstädte am Hochrhein, Waldshut, Laufenburg, Säckingen und Rheinfelden, die Landvogtei Ortenau, die Herrschaft Hauenstein und ein Großteils des Breisgaus mit den Städten Freiburg, Kenzingen, Villingen und Triberg.

Die Markgrafschaft Baden, 1533 in die Linien Baden-Baden und Baden-Durlach geteilt, bestand selbst noch nach ihrer 1771 erfolgten Wiedervereinigung aus mehreren weit auseinander liegenden Gebietskomplexen. Sie war nicht einmal halb so groß wie Württemberg, hatte lediglich rund 250.000 Einwohner, weniger als die flächenmäßig kleinere Kurpfalz, in der man 1775 immerhin 275.000 Einwohner gezählt hatte. Dem Rang nach folgten diesen vier „Großen“ die hochadligen Territorialherrschaften, aus deren Reihe die Fürsten von Fürstenberg mit ihrer Residenz Donaueschingen herausragten, oder die Reichserbtruchsessen von Waldburg. Zu den Fürsten zählten noch – recht unbedeutend und kleinflächig – die seit 1623 in den Fürstenstand erhobenen Grafen von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die jeweils über gerade mal zwischen 10.000 und 15.000 Untertanen geboten.

Um das Bild des bunten Fleckenteppichs der Territorialherrschaften im deutschen Südwesten abzurunden, muss man noch an rund 50 geistliche Staaten erinnern, an fast 30 Reichsstädte, darunter so stattliche wie Ulm mit mehreren Herrschaften und ganz kleine, nur wenige hundert Seelen zählende wie etwa Buchau. Hinzu kamen noch hunderte von kleinen Ritterschaften. Beteiligt waren zudem die Hochstifte Basel, Straßburg, Speyer, Konstanz.
 

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Bezugspunkt Stauferzeit

Entstanden war diese territoriale Zersplitterung nach dem Untergang der Staufer. Als 1268 der junge Konradin, der letzte der legitimen Staufer, in Neapel hingerichtet worden war, erlosch mit ihm nicht nur diese glanzvolle Familie, die über mehrere Generationen hinweg die Reichs- und abendländische Geschichte geprägt und gestaltet hatte, es erlosch damit auch das Herzogtum Schwaben, jene einstige Instanz über den einzelnen Herrschaften und zwischen ihnen und dem Reich. An Versuchen, dieses Herzogtum Schwaben wieder zu errichten, hat es nicht gefehlt, doch scheiterten diese stets am erbitterten Widerstand der inzwischen reichsunmittelbar gewordenen „Kleinstaaten“ und ihrer Regenten.

Erst unter Napoleon war es zwischen 1802 und 1806 zu einer Neuordnung des deutschen Südwestens gekommen. Die bunte Vielfalt wurde gewissermaßen mit einem Federstrich hart, rasch und ohne Rücksicht auf gewachsene Zusammenhänge beseitigt. Übrig blieben auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg, gewaltig vergrößert und arrondiert, lediglich das zum Königreich erhobene Württemberg, das Großherzogtum gewordene Baden und die beiden Fürstentümer Hohenzollern. Zum Jahresende 1806 war Baden flächenmäßig mehr als viermal so groß wie 1802, das Staatsgebiet Württembergs hatte sich verdoppelt. Gleiches galt für die Bevölkerung, die in Baden von 250 000 auf 950 000 und in Württemberg von 600 000 auf rund 1,4 Millionen Menschen angewachsen war.

Diese historische Entwicklung – vom Herzogtum Schwaben in der Stauferzeit über die territoriale Zersplitterung und Napoleonische Flurbereinigung bis zur Vereinigung der drei Länder der unmittelbaren Nachkriegszeit – sollte, so die Meinung der Gutachter, sich im neuen Landeswappen, dessen Herzstück die Stauferlöwen bildeten, widerspiegeln.

Glanz der Stauferzeit

Anders als bei der Diskussion um den Namen überzeugte der Glanz der Stauferzeit nun auch die „Schwaben-Gegner“. Bei der Erinnerung an die großen staufischen Herrschergestalten, die ja nicht nur Herzöge von Schwaben, sondern römischdeutsche Könige und Kaiser gewesen sind, spielte es auch keine Rolle, dass der letzte Staufer, Herzog Konradin von Schwaben, schon beinahe 700 Jahren tot war.

Nun mochten sich die Badener wehren, wie sie wollten. Ihren Einwand, das neue Land umfasse eben nicht nur das ehemals schwäbische Gebiet, konnten die Württemberger mit dem Hinweis auf die einstige Zugehörigkeit der Pfalz und Ostfrankens zum staufischen Hausmachtgebiet kontern. Und der Vorwurf, die „züngelnden Löwen“ seien ein Symbol des „schwäbischen Grußes“, war dann doch auch nicht so ernst gemeint.

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Details des Landeswappens

Natürlich hat auch der Gedanke einer Wiedergutmachung, eines Ausgleichs eine Rolle gespielt. Beim Namen hat man „Schwaben“ übergangen, ja Baden gar den Vortritt gelassen, beim Wappen nun sollte es umgekehrt sein.

So wurde im Gesetz vom 3. Mai 1954 schließlich ein Wappen konstituiert, das sich eng an den Vorschlag der beiden Archivdirektoren aus Stuttgart und Sigmaringen anlehnte: Das Große Landeswappen von Baden-Württemberg, das seine letzte und bis heute gültige Ausformung von Fritz Meinhard, Karikaturist der Stuttgarter Zeitung, erhielt, zeigt deshalb nun zentral im goldenen Schild drei schwarze, rotbezungt und bewehrt schreitende Löwen (das Stauferwappen). Das Schild ist zudem bekrönt mit sechs weiteren kleineren Wappen in einer Art von Emailleplaketten, in der Mitte – etwas größer und herausgehoben – die historischen Wappen von Baden (roter Schrägbalken im goldenen Feld) und von Württemberg (drei schwarze Hirschstangen in goldenem Feld).

An der Seite des badischen Wappens folgen die Wappen Frankens und Hohenzollerns (Franken: drei silberne Spitzen in Rot, der sogenannte fränkische Rechen; Hohenzollern: silberschwarz gevierter Schild), an der Seite Württembergs folgen die Wappen der Pfalz und Vorderösterreichs (Pfalz: ein linksgewendeter goldener, rotbewehrter, rotbezungter und rotgekrönter Löwe im schwarzen Feld; Vorderösterreich: silberner Balken auf rotem Feld, auch „Bindenschild“ genannt). 

Das Schild und die Krone werden von einem goldenen Hirsch, dem Wappentier Württembergs, und einem goldenen Greif, dem Wappentier Badens, als Schildhalter flankiert, beide sind rot bewehrt, das heißt mit roten Hufen bzw. Krallen versehen. Während in der Krone dem Baden-Wappen der in der heraldischen Formensprache vornehmere Platz (heraldisch rechts, vom Betrachter links) eingeräumt wurde, geschah dies zur Kompensation bei den Schildhaltern dem württembergischen Hirsch.

Per Klick erhalten Sie Erklärungen zu den einzelnen Elementen der Landeswappen. Zum Download auch als PDF mit den Erläuterungen aus der Landeskunde Baden-Württemberg in einfacher Sprache, Band 1, S. 39: Das Landeswappen (PDF)

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Führung des Landeswappens

Seit dem 3. Mai 1954 führen dieses Große Landeswappen der Landtag, die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und den Ministerien, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, die Landesvertretung beim Bund, der Rechnungshof und die Regierungspräsidien. Für die nachgeordneten Landesbehörden, etwa Notariate oder Forstämter, wurde zudem ein Kleines Landeswappen eingeführt, das aus dem gleichen staufischen Löwenwappen besteht, darüber aber lediglich eine Blattkrone anstelle der Wappenplaketten trägt.

Dass dieses Wappen bei der sich schnell entfaltenden und überraschend bald geglückten Integration der Landesteile jene große Kraft entwickelte, die sich seine Väter erhofften, darf man bezweifeln. Andere Faktoren waren für das Zusammenwachsen der Länder maßgeblich. Doch ist und bleibt es eine hervorragende historische Quelle, die sehr anschaulich die Schwierigkeiten bei der Vereinigung 1952 belegt, von den einstigen Be- und Empfindlichkeiten der Badener und Württemberger erzählt und die Gedankenwelt der Verfassungsväter offenbart. Es verdeutlicht zudem, welche Bedeutung staatliche Wappen, welchen Stellenwert heraldische Symbole in der Vergangenheit hatten und in der Gegenwart noch haben.

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