3. Die Verfassung: Die Einleitung
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Einleitung von der Verfassung
Die Verfassung hat eine besondere Einleitung.
Das schwere Wort dafür ist: Vorspruch.
In der Einleitung steht:
- Die Menschen in Baden-Württemberg
haben diese Verfassung für sich gemacht. - Die Verfassung gilt vor Gott und den Bürgern.
- Die Verfassung schützt die Bürger.
- Die Verfassung gilt für die Zukunft.
Im Text von der Einleitung steht:
- Die Verfassung sichert die Freiheit und Würde
von den Menschen. - Die Verfassung will Frieden.
- Die Verfassung macht
ein gutes Zusammenleben
von allen Menschen möglich. - Die Verfassung will:
Allen geht es gut
und alle haben genug Arbeit und Geld.
In der Einleitung steht auch:
- Baden-Württemberg ist ein Bundesland
von der Bundes•republik Deutschland. - Baden-Württemberg ist auch ein Teil
von Europa. - Baden-Württemberg will mit anderen Ländern
und Regionen in Europa
gut zusammen•arbeiten.
Im Grundgesetz von Deutschland stehen
die Menschenrechte und die Grundrechte.
Diese Rechte gelten auch in Baden-Württemberg.
Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2023; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. |
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